Die UBS finanziert mit 100 Millionen Franken den Ausbau der Forschung in den Wirtschaftswissenschaften. Der Sponsoringvertrag wurde erst auf Druck von Journalisten der Woz und der Zeit offen gelegt.
Es brauche eine einheitliche Regelung für die universitätsnahen Institute sowie eine regelmässige Prüfung solcher Verträge durch Regierungsrat und Kantonsrat, fordert nun die ABG am Montag. Die Freiheit von Forschung und Lehre werde durch den vorliegenden Vertrag «unmittelbar nicht eingeschränkt». Der Vertrag habe jedoch Mängel, so Kommissionspräsident Hans-Peter Portmann gegenüber der Nachrichtenagentur SDA. Er sei mit anderen Sponsoringverträgen nicht vergleichbar.
Uni muss Fragen beantworten und Richtlinien erstellen
Dem neu gegründeten universitätsnahen Institut der UBS Foundation würden erhebliche Rechte und Möglichkeiten eingeräumt, die inhaltliche und personalrechtliche Fragen aufwerfen. Diese Fragen müssten nun auf Basis eindeutiger Regelungen geklärt werden, die für alle universitätsnahen Institute in den einzelnen Fakultäten Anwendung finden, wie es in der Mitteilung heisst.
Die von Universitätsleitung und Universitätsrat in Aussicht gestellten umfassenden Richtlinien müssten rasch in Kraft gesetzt werden. Anschliessend müsse geprüft werden, ob der UBS-Sponsoringvertrag in einzelnen Punkten dazu im Widerspruch stehe, beispielsweise bezüglich Werbung, schreibt die ABG.
Sobald die Universität die Fragen der ABG beantwortet hat, nimmt die Subkommission ihre Arbeit wieder auf und erstellt den Schlussbericht. Wann dieser vorliegen wird, ist noch unklar. Die Uni müsse ihr Regelwerk überarbeiten, die ABG könne ihr dafür keine zeitliche Frist setzen, sagte Portmann. Er geht jedoch davon aus, dass der Vorgang in diesem Jahr abgeschlossen wird.
Die Universität Zürich wollte zum Zwischenbericht noch keine Stellung nehmen. Man wolle zuerst die Hausaufgaben machen und den Schlussbericht abwarten, sagte Mediensprecher Beat Müller auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. (SDA)