TV-Verbreiter bedrohen die Existenz der Schweizer TV-Sender

Das zeitversetzte Fernsehen wird von Jahr zu Jahr mehr genutzt und kommt der Individualisierung des Fernsehkonsums entgegen. Bei den 15 bis 59 jährigen Zuschauern stieg das zeitversetzte Fernsehen von 8 Prozent im ersten Quartal 2013 auf 20 Prozent im ersten Quartal 2016. Es hat sich innerhalb von 3 Jahren mehr als verdoppelt und wird auch in Zukunft weiter steigen.Möglich wurde zeitversetztes Fernsehen mit Angeboten wir das von Swisscom oder UPC, welche den Zuschauern die Möglichkeit bieten, Werbeblöcke zu überspulen. Und Online TV-Plattformen wie Zattoo, Wilmaa oder Teleboy unter Namen wie „Replay“, „Recall“ oder „Comeback“ bieten ihren Nutzern an, sämtliche Programme während bis zu sieben Tagen anzuschauen, ohne dass die Zuschauer die einzelnen Sendungen selber aufnehmen müssen. Das hat zur Folge, dass beim zeitversetzten Fernsehen 59 Prozent weniger Werbung wahrgenommen als im Live TV. So wird Werbeumsatz vernichtet und die Sender verlieren Geld. 2014 betrug der Ertragsausfall der Werbung 45 Millionen Franken und 2015 gar 67 Millionen. 2017 wird mit einem Ausfall von 123 Millionen Franken gerechnet.Das Überleben der TV-SenderAndrea Werder, stellvertretende  Geschäftsführerin des Vereines IRF Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen erklärt: „Für die werbefinanzierten Fernsehsender fallen damit wichtige Einnahmen weg, die sie für die Herstellung der Programme brauchen. Längerfristig können so die werbefinanzierten Free-TV-Sender nicht überleben.“Konditionen aushandelnDie Schweiz ist das einzige Land, in dem die Kabelnetzbetreiber und TV-Plattformen die Urheberrechte für diese Archiv-Dienste mit dem ganzen Programm aller TV-Sender zum regulierten Preis von einer Verwertungsgesellschaft erwerben können. Die TV-Sender verhandeln nicht wie im Ausland selber mit den TV-Verbreitern über ihre TV Rechte. Vielmehr handeln die Verwertungsgesellschaften die Konditionen aus.Die Tarife müssen von der Eidgenössischen Schiedskommission (ESchK) genehmigt werden. Das zeitversetzte Fernsehen wird im so genannten Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12) geregelt.Der bis Ende 2016 gültige Tarif sieht vor, dass die TV-Verbreiter pro Monat und Kunde 1.50 Franken bezahlen, wenn sie  diesen ermöglichen, während sieben Tagen die Programme frei anzuschauen und dabei die Werbung zu überspulen. Bei der Preissetzung gegenüber Kunden sind die Digital TV-Verbreiter frei. Die grossen Telekommunikationsanbieter wie Swisscom, Sunrise und UPC verkaufen zeitversetztes Fernsehen als Teil ihrer Bundle Angebote.Die Zahlungen für die Rechte des Catch Up TV gehen an die Verwertungsgesellschaften und betrugen im Jahr 2015 18.9 Mio. Franken; ein kleiner Anteil davon wird an die TV-Sender weitergeleitet. „Für das Jahr 2015 erhielten die Sender 5,4 Millionen Franken von den Verwertungsgesellschaften, was in keinem Verhältnis zum Ertragsausfall von 67 Millionen steht“ erklärt Andrea Werder.Die Verbände der TV-Verbreiter und die Verwertungsgesellschaften haben sich für den neuen Tarif, der ab 2017 gültig sein soll, auf einen neuen Vorschlag geeinigt, den sie der ESchK zur Genehmigung zugestellt haben. Der Vorschlag sieht eine minimale Erhöhung von 10 Rappen pro Nutzer und Monat vor.Parteistellung verlangtDie Sender haben versucht ihre Konditionen für das Catch Up TV in den Verhandlungen zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden der TV Verbreiter einzubringen. Sie sind mit keiner einzigen Forderung durchgedrungen. Sie fordern eine partielle Aufhebung der Spulmöglichkeit, die Weiterverbreitung eigener interaktiver Angebote an die Zuschauer, eine Einschränkung der Such- und Findungsfunktionen sowie eine marktgerechte Vergütung.Die werbefinanzierten TV-Sender der Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF) haben sich  daher zusammengetan und wollen ihre Rechte gegenüber den TV-Verbreitern besser geltend machen und sich vor der ESchK Gehör verschaffen. Zu ihnen gehören alle grossen deutschen Privatsender wie RTL, Pro7 und Sat1,  die SRG sowie 3 Plus Group, AZ Medien TV und die regionalen und lokalen privaten TV Sender der Schweiz. Sie verlangen mit ihrer Eingabe vom 19. August 2016 Parteistellung im Verfahren.

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