Impressum lehnt Branchenvereinbarung ab – Verlegerverband bedauert Entscheid

Der Verlegerverband Schweizer Medien bedauert die Ablehnung einer Branchenvereinbarung durch die Delegierten von impressum nach 30 Verhandlungsrunden. Die Vereinbarung hätte rund 4000 angestellten Journalist:innen Vorteile bei Mindestlöhnen, Ferienanspruch und Elternurlaub gebracht.

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Der Verlegerverband Schweizer Medien bedauert, dass die Delegierten von impressum nach 30 Verhandlungsrunden eine über mehrere Jahre verhandelte Branchenvereinbarung für Medienschaffende verwerfen. Die sozialpartnerschaftliche Einigung hätte vorteilhafte Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere bezüglich Mindestlöhnen, zusätzlichen Freitagen, Ferienanspruch, Lohnfortzahlung sowie Mutterschafts- und Elternurlaub, für rund 4000 angestellte Journalist:innen in der Schweiz bedeutet. Das Arbeitsverhältnis mit Freischaffenden soll weiterhin einzelvertraglich geregelt werden.

Verpasste Chance für Medienschaffende

Die Ablehnung der Branchenvereinbarung durch impressum ist laut dem Verlegerverband eine verpasste Chance für die bei privaten Medienverlagen tätigen Angestellten. Medienschaffende hätten von der Vereinbarung, die für grosse wie für kleine Verlage in der Deutschschweiz und im Tessin gelten soll, mannigfaltig profitiert.

Der monatliche Einstiegslohn für festangestellte Journalist:innen hätte neu mindestens 5300 Franken (bei Verlagen mit weniger als 500 Mitarbeitenden), respektive 5800 Franken (bei mehr als 500 Mitarbeitenden) umfassen sollen. Beim technischen Redaktionspersonal wären es 5000, respektive 5300 Franken gewesen.

Bei der Lohnfortzahlung hätten Mitarbeitende nach Ablauf der Probezeit bei Krankheit während der ersten 30 Tage 100 Prozent des Lohnes erhalten, während der nachfolgenden 690 Tage 80 Prozent des Lohnes. Zusätzliche Freitage wären Mitarbeitenden gewährt worden, die an mindestens 15 Sonn- oder Feiertagen im Sinne des Arbeitsgesetzes arbeiten oder in 25 oder mehr Nächten Nachtarbeit leisten.

Der Ferienanspruch hätte fünf, ab Vollendung des 50. Altersjahres sechs Wochen Ferien betragen. In Ergänzung des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs wären die Taggelder der EO auf 100 Prozent des Lohnes ergänzt und der Urlaub um zwei Wochen verlängert worden, wobei während der Verlängerung mindestens 80 Prozent des Lohnes bezahlt worden wären. Auch der Urlaub des anderen Elternteils wäre während zwei Wochen auf 100 Prozent des Lohnes ergänzt worden.

Kritik an Maximalforderungen

Bedauerlich ist aus Sicht des Verlegerverbands, dass impressum die Situation freischaffender Journalist:innen zwingend in der Branchenvereinbarung regeln wollte. Seit jeher werde dies durch bewährte einzelvertragliche Vereinbarungen geregelt. Unverständlich ist laut Schweizer Medien auch die Forderung der Delegierten von impressum, dass mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Verlegerverbands sich dem Vertrag anschliessen müssten.

Die Branchenvereinbarung hält fest, dass diese in Kraft tritt, wenn Dreiviertel der bei den Mitgliedern des Verlegerverbands tätigen Medienschaffenden mit berechtigender Tätigkeit dieser unterstünden. Damit hätten rund 4000 angestellte Medienschaffende in der Deutschschweiz und im Tessin profitiert.

impressum schliesse mit Maximalforderungen die Augen vor den Herausforderungen der Verlage, kritisiert der Verlegerverband: Rückgängiger Medienkonsum, zu Big-Tech-Unternehmen ins Ausland abfliessende Werbegelder sowie die ungefragte und unbezahlte Inhaltsübernahme durch KI-Anbieter. Vor diesem Hintergrund ist die Bereitschaft der Medienhäuser für die Branchenvereinbarung laut eigenen Angaben umso bedeutender.

Dialogbereitschaft bleibt bestehen

Der Verlegerverband Schweizer Medien hält an seiner Dialogbereitschaft fest und schliesst auch eine Rückkehr an den Verhandlungstisch nicht aus. Dazu gehört, dass das gemachte Angebot einer Branchenvereinbarung an die Arbeitnehmendenseite – eine Annahme durch die Mitglieder des Verlegerverbands vorbehalten – aktuell noch gilt. impressum und Syndicom haben es in der Hand, mit Mindestarbeitsbedingungen für rund 4000 betroffene Mitarbeitende zur Stärkung des Medienplatzes Schweiz beizutragen.

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