SRG-Ombudsmann ortet keine Linkstendenz bei SRF

Schweizer Fernsehen SRF hat keinen Linksdrall: SRG-Ombudsmann Roger Blum weist diesen Vorwurf zurück. Seinem am Donnerstag veröffentlichten Befund war eine grundsätzliche Beanstandung der Programmgestaltung vorausgegangen.

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Auslöser des 42-seitigen Berichts war eine Beanstandung vom 16. April 2019. Diese betraf die politische Ausrichtung des Programms von Fernsehen SRF. Der Beschwerdeführer wirft in seinem Schreiben Fernsehen SRF einerseits vor, die Klimadebatte aufgebauscht zu haben.
Andererseits moniert er, Schweizer Fernsehen SRF berichte grundsätzlich aus einer linken Optik heraus. Beides habe die Zürcher Wahlen vom 24. März beeinflusst. In diesen haben Grüne und Grünliberale Sitze hinzugewonnen.

In seinem Schlussbericht weist der SRF-Ombudsmann beide Vorwürfe zurück. Fernsehen SRF habe weder die Klimadebatte zu Unrecht gross thematisiert, noch «sich einseitig links gebärdet», wie Blum festhält. Seinen Entscheid belegt er mit Analysen der von Fernsehen SRF ausgestrahlten Informationssendungen zwischen dem 11. bis 23. März.

Sein Fazit ist klar: «Schweizer Fernsehen wählt in seinen Informationssendungen die Themen nach den Kriterien von Aktualität und Relevanz aus.» Die Programmverantwortlichen hätten ihre Sendungen evaluiert und belegen können, dass stets Politikerinnen und Politiker des rechten wie auch des linken Lagers zu Wort gekommen seien. Dies zeige, dass SRF «nach allen Seiten Distanz übt», wie Blums schreibt.

 

Keine Belege für Linkstendenz

Insgesamt hätte SRF in den zwei Wochen vor den Zürcher Wahlen bloss in einem guten Drittel der Sendungen über die Klimadebatte berichtet, wie es im Bericht heisst. Blum gibt zu bedenken, dass die Medien bei aktuellen Themen wie der Klimadebatte gar keine Wahl hätten. «Wenn sie ein solches Thema nicht aufgreifen, vernachlässigen sie ihre Informations-, Sozialisations- und Aritkulationsfunktion.»
Auch den Vorwurf der grundsätzlichen Linkstendenz weist Blum zurück. Eine solche würde dann vorliegen, wenn vorwiegend «linke» Themen gewählt und diese Themen mit einem linken anwaltschaftlichen Fokus bearbeitet würden. Des Weiteren müsste im Sinne einer Linkstendenz belegt werden können, dass in den ausgestrahlten Sendungen mehr linke Positionen gespiegelt und linke Regierungsmitglieder freundlicher behandelt würden als rechte.

Für all diese Punkte fand Blum gemäss Schlussbericht keine Anhaltspunkte. Im Gegenteil: Im untersuchten Zeitraum habe beispielsweise die Tagesschau gar zugunsten der Rechten berichtet, da sich in den untersuchten Sendungen mehr rechte Politiker hätten äussern können.
Es gebe auch keine Belege dafür, dass Korrespondenten und Moderatoren durch Bemerkungen und Betonungen eine allfällige linke Gesinnung gezeigt hätten. «Sie berichteten sachlich und neutral», resümiert Blum.

 

Sachgerechte Darstellung ist Pflicht

Der SRG-Ombudsmann bezieht sich in seinem Fazit auf die in der Verfassung und im Gesetz verankerten Programmautonomie. Das Unternehmen werde sich «mit aller Kraft gegen Beeinflussungsversuche wehren», hält Blum fest. Eine Bevormundung in der Themenwahl – von welcher Seite sie auch kommen mag – widerspreche der Medienfreiheit und den demokratischen Grundsätzen der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen RTVG sind sowohl die Programmautonomie von Radio und Fernsehen SRF als auch gewisse Mindestanforderungen an den Programminhalt formuliert. Art. 4, Abs. 2. verlangt, dass «redaktionelle Sendungen mit Informationsgehalt Tatsachen und Ereignisse sachgerecht darstellen» müssen, so dass das Publikum eine eigene Meinung bilden könne. (SDA)

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