Rundschau hält Ombudsstelle auf Trab
Die TV-Sendung Rundschau gab im 2013 der Ombudsstelle SRG Deutschschweiz am meisten zu tun. Insgesamt erhielt die Stelle im vergangenen Jahr 183 Beanstandungen – 33 (22 Prozent) mehr als im Jahr zuvor. Rund ein Achtel geht auf das Konto der Rundschau.
Mit fast einem Dutzend Beschwerden war die erwähnte Rundschau-Sendung die umstrittenste im ganzen Berichtsjahr. Aber auch einzelne andere Sendungen hatten mehrere Beanstandungen zur Folge.Angesichts dieser Häufung nach einzelnen Sendungen könne der Anstieg der Gesamtzahl eingegangener Beschwerden nicht als wachsende Unzufriedenheit des Publikums interpretiert werden, schreibt der Ombudsmann im Jahresbericht 2013.
Insgesamt zog die Rundschau im Laufe des Jahres 23 Beanstandungen – und damit am meisten – nach sich. 18 Eingaben betrafen die Tagesschau, neun kritisierten 10vor10-Sendungen. Der Kassensturz dagegen, der 2012 noch 19 Reklamationen zu verzeichnen hatte, wurde im Berichtsjahr nur gerade einmal beanstandet.
115 Beschwerden behandelt
Die Ombudsstelle behandelte 115 Beanstandungen nach Radio- und Fernsehgesetz materiell: 20 davon waren Radio-, 92 Fernsehsendungen. drei betrafen beide Medien. Am häufigsten (42 Prozent) wurde «nicht sachgerechte oder politisch tendenziöse» Berichterstattung geltend gemacht, 20 Prozent der Eingaben monierten eine Diffamierung einer Person, Vereinigung oder Firma.
Elf Beanstandungen leitete die Ombudsstelle an die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI weiter. Auf 64 Eingaben trat sie aus rechtlichen Gründen nicht ein und liess sie zur direkten Beantwortung den betroffenen Redaktionen zukommen. 20 Reklamationen zu Teletext- und Online-Beiträgen behandelte die Ombudsstelle auf freiwilliger Basis, wies aber alle ab, wie es weiter heisst.
Wahl- und Abstimmungs-Sendungen
Im übrigen regte der Ombudsmann bei einem Treffen der UBI mit den Ombudsstellen sämtlicher Radio- und Fernsehveranstalter an, die Terminierung der «heissen Phase» vor Wahlen und Abstimmungen zu überdenken. Es gelte die allgemeine Maxime, je näher am Datum des Urnengangs, «desto dominanter ist das Ausgewogenheitsgebot». In der letzten Woche müssten Beiträge «zwingend in sich ausgewogen» sein. Diese Termine schienen ihm zu kurz oder zumindest zu unpräzise zu sein, schreibt der Ombudsmann im Jahresbericht, stimmten doch heute immer mehr Stimmberechtigte schon sehr früh brieflich ab. (SDA)
