Rudolf Elmer gewinnt Ehrverletzungsprozess gegen Weltwoche

Die Weltwoche hat in zwei Artikeln in den Jahren 2011 und 2012 den Whistleblower Rudolf Elmer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das entsprechende Urteil des Bezirksgerichts Zürich muss in der Printausgabe und auf der Website der Weltwoche publiziert werden.

Im Artikel «Ein schlechter Informant» vom 26. Januar 2011 schrieb die Weltwoche, Elmer habe jahrelang ehemalige Kollegen und Vorgesetzte mit anonymen Morddrohungen und Beschimpfungen drangsaliert. Ein Jahr später wurde der Whistleblower im Artikel „Ehrenhafte Verräter“ als Dieb und Erpresser bezeichnet. Das Gericht wertete beide Texte als persönlichkeitsverletzend. Die NZZ hat in der Freitagausgabe über das Urteil, das auch der Nachrichtenagentur sda vorliegt, berichtet. Im Urteil wird festgelegt, mit welchem Text und mit wie grossen Titeln der Entscheid des Bezirksgerichts in der Printausgabe und auf der Homepage der Weltwoche publiziert werden muss. Innert zehn Tagen, nachdem das Urteil rechtskräftig ist, muss es publiziert werden. Die Veröffentlichung auf Weltwoche.ch muss während 30 Tagen erfolgen. Rudolf Elmers Zivilklage richtete sich gegen den Autor Alex Baur, den Chefredaktor Roger Köppel und die Weltwoche Verlags AG. Weil Elmer nur in einem Teil der Anklagepunkte recht bekam, muss er drei Viertel der Gerichtsgebühren von 8000 Franken bezahlen. Zudem muss er dem Weltwoche-Rechtsanwalt eine «reduzierte Parteientschädigung» von 7500 Franken überweisen.

2015 zu bedingter Geldstrafe verurteilt

Als Whistleblower weltweite Bekanntheit erreichte der ehemalige Manager der Bank Julius Bär im Januar 2011, als er an einer Medienkonferenz in London dem WikiLeaks-Gründer Julian Assange vor laufenden Kameras zwei Datenträger mit angeblichen Kundendaten von Steuerhinterziehern überreichte. Im Januar 2015 wurde Elmer vom Zürcher Bezirksgericht wegen Urkundenfälschung und Verletzung des Bankgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. In diversen Punkten wurde er freigesprochen. Er will einen vollständigen Freispruch und zog den Fall ans Züricher Obergericht weiter. Der zweitinstanzliche Prozess steht noch aus. (SDA)

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