Presserat weist Bombardiers Beschwerde gegen «Rundschau» ab
Der Presserat hat eine Beschwerde des Zugherstellers Bombardier gegen das Politmagazin «Rundschau» von SRF abgewiesen. Das Magazin hatte im Mai 2019 über Mängel bei der Produktion der neuen SBB-Fernverkehrszüge berichtet.
Die «Rundschau» stützte sich dabei stark auf Fotos von Ende 2017, die Schäden wie Kabelbrüche oder lose Schrauben dokumentierten. Zudem erhoben anonymisierte Mitarbeitende Vorwürfe gegenüber ihrem Arbeitgeber: Es fehle an Fachwissen, würde unsachgemäss gearbeitet, ja sogar notwendiges Werkzeug fehle. Sie sorgten sich daher um die langfristige Sicherheit dieser Züge.
Mit diesen schweren Vorwürfen konfrontierte die «Rundschau» den Hersteller an einem Freitagvormittag. Bombardier liess für die Antwort fast zwei Arbeitstage (plus ein Wochenende) verstreichen. Am Tag vor der Ausstrahlung habe Bombardier dann moniert, dass die Zeit nicht reiche, um die Dokumente seriös zu sichten. Ohne die Fotos und Zitate der Insider eingesehen zu haben, schickte Bombardier der «Rundschau» schliesslich eine schriftliche Stellungnahme.
Beim Presserat machte Bombardier geltend, dass die «Rundschau» unwahr berichtet und die Anhörungspflicht verletzt habe. Dem Zughersteller zufolge habe SRF nicht die korrekte Produktionsphase der beschädigten Züge genannt. Die eingeblendeten Bilder würden Schäden von Testzügen in der Umrüstung zeigen.
Der Presserat hat die Wahrheitspflicht nicht als verletzt beurteilt, weil die «Rundschau» ihre Vorwürfe belegen konnte. Auch die Pflicht, Bombardier anzuhören, wurde nicht verletzt. Denn der Hersteller habe die Vorwürfe frühzeitig im Detail erkannt und die Möglichkeit gehabt, präzis dagegenzuhalten. Das Unternehmen habe jedoch darauf verzichtet. Die «Rundschau» wurde aber gemahnt, dass es wünschbar gewesen wäre, die Schadenbilder zu hinterfragen und gegenüber den Zuschauern die Phasen der Fertigung genauer zu benennen.