Presserat rügt Blick am Abend

Nur weil SBB-Kontrolleure mit einem Namensschild angeschrieben sind, dürfen sie in den Medien nicht namentlich blossgestellt werden. Blick am Abend ist vom Presserat wegen eines Berichts über eine «gnadenlose Kondukteurin» gerügt worden.

Die Gratiszeitung hatte im vergangenen Dezember über eine Billettkontrolle in einem Zug von Zürich nach Bern berichtet. Dabei ging es um einen Fifa-Juristen, dessen Marschbefehl nicht als Billettersatz anerkannt worden sei. Der Mann war bloss mit der Bescheinigung in der Hand auf den Zug gehetzt und trug Zivilkleider und nicht die Uniform, wie es eigentlich vorgeschrieben wäre. Die Kontrolleurin verlangte darauf vom fehlbaren Armeeangehörigen, entweder ein Billett zu kaufen oder die Uniform anzuziehen. Nach Rücksprache mit einem Kollegen drückte sie schliesslich ein Auge zu.

Blick am Abend berichtete über den Vorfall unter dem Titel «Kondukteurin gnadenlos» und nannte den Nachnamen und den ersten Buchstaben des Vornamens der Frau. Diese beschwerte sich darauf beim Presserat, sie werde in dem Artikel unzulässigerweise mit Namen genannt und lächerlich gemacht.

Das Ethikgremium der Schweizer Medien gab der Frau nun Recht. Die Tatsache, dass das Zugspersonal ein Namensschild trage, gebe niemandem das Recht, dieses öffentlich blosszustellen. Blick am Abend verletzte nach Ansicht des Presserates mit dem Artikel die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten. Diese schreibt unter anderem vor, dass Medienschaffende die Privatsphäre der einzelnen Personen respektieren sollen. Eine Ausnahme gilt für Personen, die im öffentlichen Interesse stehen. Dies treffe auf eine Billettkontrolleurin der SBB nicht zu, befand der Presserat. (SDA)

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Bild: Screenshot e-Paper Blick am Abend (Name entfernt)

 

Presserat rügt Blick am Abend

Der Blick am Abend ist beim Presserat mit dem Argument, die Leser nähmen die Texte seines Kolumnisten Helmut-Maria Glogger nicht zum Nennwert, abgeblitzt. Denn, so der Rat, auch journalistische «Schnellschüsse» müssen korrekt sein.

Der Blick am Abend wurde für Gloggers Kolumne über den «Magazin»-Journalisten Daniel Binswanger gerügt. Darin hatte Glogger Binswangers Text «Freipass zum Genozid» uminterpretiert und zugespitzt. Binswanger schreibe, wer gegen Minarette stimme, stimme auch für Folter und gebe den Freipass zum Genozid, hiess es im Text Gloggers.
Dies hatte Binswanger jedoch so nicht geschrieben. Er warnte vor der SVP-Idee, das Volk künftig auch über völkerrechtswidrige Initiativen abstimmen zu lassen. Binswanger beschwerte sich darauf beim Presserat, der ihm nun recht gegeben hat. Denn Glogger habe mit der Formulierung «schreiben Sie, Binswanger!» den Eindruck erweckt, Binswanger habe die Minarett-Initiative tatsächlich mit Folter und Genozid verglichen, wie der Presserat am Freitag mitteilte. Die Begründung des Rats lautete, dass auch in einem solchen Beitrag nicht jeder «beliebige, ehrverletzende Unsinn» verbreitet werden dürfe.

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