Presserat heisst Beschwerde gegen Weltwoche teilweise gut

Rudolf Elmer hat beim Presserat Beschwerde gegen die Weltwoche eingereicht: Diese bezeichne ihn zu Unrecht als «Dieb» und «Erpresser». Der Presserat heisst die Beschwerde teilweise gut.

Weltwoche-Autor Alex Baur hatte im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand einen Artikel über Whistleblower geschrieben. In einem kurzen Absatz nimmt er den Fall von Rudolf Elmer, ehemaliger Angestellter der Bank Julius Bär auf Cayman Islands und bekannt geworden als Whistleblower und Informant von Wikileaks, auf. Er bezeichnet Rudolf Elmer als Datendieb und schreibt, Elmer habe versucht, die Bank Julius Bär mit diesen Daten zu erpressen.

Der Presserat hält die Bezeichnungen «Dieb» und «Erpresser» in konkreten Fall für knapp zulässig, da sie nicht in ihrer juristischen, sondern in der umgangssprachlichen Bedeutung verwendet würden. Hingegen weist die Weltwoche nicht darauf hin, dass das Verfahren gegen Elmer noch läuft und er die gegenüber ihm erhobenen Vorwürfe unvermindert bestreitet. In dieser Unterlassung sieht der Presserat eine Verletzung von Ziffer 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» in Bezug auf die Anhörung bei schweren Vorwürfen. Zwar sind die Vorwürfe nicht neu und eine Anhörung war deshalb nicht zwingend. Die Weltwoche hätte aber zumindest das Dementi Elmers erwähnen sollen.

 

Presserat heisst Beschwerde gegen Weltwoche teilweise gut

In einem Bericht über zwei angebliche Asylmissbräuche hat die Weltwoche gemäss Presserat die Wahrheitspflicht verletzt und Informationen unterschlagen. Zudem hätten die Betroffenen nicht Stellung nehmen können.

 
Die Weltwoche hat gemäss Schweizer Presserat in einem Artikel über angebliche Asylrechtsmissbräuche die Wahrheitspflicht verletzt und Informationen unterschlagen, die für die Leser zum Verständnis der Zusammenhänge wichtig gewesen wären. Zudem hätten die Betroffenen nicht Stellung nehmen können. Eine Beschwerde von Anwälten von Asylsuchenden wurde teilweise gutgeheissen, wie  die SDA am Dienstag eine Mitteilung des Presserats zitierte. Nicht verletzt habe die Weltwoche die Berichtigungspflicht.Im Artikel «Fluchtgründe ab Fliessband» vom 28. Juni 2007 prangerte die Weltwoche ausgehend von zwei Beispielen Asylmissbräuche an, die beide als prototypisch für den systematischen Missbrauch des Schweizerischen Asylrechts präsentiert wurden. Ein äthiopischer Asylbewerber habe im Mai 2007 Asyl erhalten, nachdem 2004 sein Asylantrag und 2005 sein Wiedererwägungsgesuch abgelehnt worden seien. Diese unbestrittenen Fakten genügten nach Ansicht des Presserates nicht, um den von der Zeitschrift zumindest in den Raum gestellten Missbrauch zu belegen.
Gemäss dem Artikel wurden die Fluchtgründe an die 2005 geänderte Praxis der Asylrekurskommission angepasst, wonach Militärdienstverweigerern aus Eritrea neu grundsätzlich Asyl gewährt wird. Der Autor hätte hier gemäss Presserat darlegen müssen, weshalb die Behörden in dem Einzelfall von ihrer ursprünglichen Einschätzung abgerückt sind. Die Weltwoche wäre gemäss Presserat verpflichtet gewesen, «der Leserschaft zusätzliche Informationen zum geschilderten generalisierbaren Asylrechtsmissbrauch zu liefern».
Die Weltwoche habe es zudem versäumt, eine offizielle Stellungnahme der zuständigen Behörde einzuholen. Die zitierten «verschiedenen Stimmen aus der Verwaltung» hätten nicht ausgereicht. Auch die anderen Betroffenen hätten nicht Stellung nehmen können. Die Weltwoche macht bei Anwälten und den beschuldigten Asylsuchenden geltend, diese seien trotz umfangreichen Bemühungen für eine Stellungnahme nicht erreichbar gewesen.

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