Medienrechtstagung: Welche Freiheit für freie Medien?
An der diesjährigen Medienrechtstagung vom 14. Mai gehen die Experten der Frage nach, wo freie Medien an die Grenzen ihrer Freiheitsgarantie stossen.
Medien geniessen verfassungsmässige Freiheitsgarantien. Das ist eine zentrale Voraussetzung, damit sie zur freien Meinungsbildung beitragen und dabei insbesondere Missstände aufdecken können. Allerdings ist dieser Schutz kein absoluter. Wenn Personen und Institutionen ins Visier der Medien geraten, können die Medien in ihrer Berichterstattung etwa an die Grenzen des Persönlichkeitsschutzes, der Religionsfreiheit oder an das Diskriminierungsverbot stossen. Es sind also immer wieder auch juristische Fragestellungen und Auseinandersetzungen, welche die Medien mit ihrer Art der Massenkommunikation selbst ins Rampenlicht stossen.
Im Rahmen der traditionellen Medienrechtstagung des Medieninstituts erklärt unter anderem Gitti Hug, Partnerin der Anwaltskanzlei Altenburger, was das Urheberrecht zum umstrittenen Sharing in sozialen Netzwerken aussagt. Nancy Wayland Bigler vom Bakom untersucht in ihrem Referat, wie frei und offen die Medienwelt im digitalen Raum sein soll. Warum das Redaktionsgeheimnis in der Schweiz zunehmend unter Druck gerät, erläutert Denise Schmohl, die zu diesem heiklen Thema gerade eine Dissertation verfasst hat. Nationalrat Balthasar Glättli unterstreicht in seinem Auftritt, wie wichtig die Netzneutralität für die Medienfreiheit ist. Christoph Born, Partner bei Wenner & Uhlmann klärt auf, wieweit sich die Rechtsprechung bei der Beurteilung von Satire in den Medien auf unmissverständliche
Grundsätze abstützt.
In weiteren Referaten werden an der Medienrechtstagung ausserdem praktische Tipps zur richtigen Verwendung von digitalen Fotos oder zum Nachschreiben in Archiven vermittelt. Die Medienrechtstagung findet am Mittwoch, 14. Mai 2014, im Hotel Krone Unterstrass in Zürich statt. Weitere Informationen finden Sie hier.
