Kein Medienartikel in der Freiburger Kantonsverfassung

Die Freiburger Kantonsverfassung erhält keinen Medienartikel. Mit 62 zu 33 Stimmen hat der Grosse Rat am Donnerstag eine Motion aus den Reihen der Ratslinken abgelehnt.

Einen Medienartikel in der Kantonsverfassung braucht es laut dem Freiburger Grossen Rat nicht. (Archivbild: Keystone/Jean-Christophe Bott)

«Die Information: ein schützenswertes öffentliches Gut» lautete der Titel des Vorstosses von Alizée Rey (SP) und Sophie Tritten (Mitte Links-CSP). In der Verfassung solle der Kanton verpflichtet werden, die Rahmenbedingungen für einen offenen und aufgeklärten öffentlichen Diskurs sicherzustellen.

Die Regierung und die bürgerliche Ratsmehrheit wollten davon nichts wissen. Die Lage der Medien sei ernst und die Entwicklung besorgniserregend, räumte Wirtschaftsminister Olivier Curty ein und erinnerte an die jüngsten Stellenstreichungen im Medienbereich.

«Offene Türen»

Doch die Motion renne offene Türen ein. Der Kanton betreibe schon heute Medienförderung. So unterstütze er Digitalisierungsprojekte von Regionalmedien und übernehme die Hälfte der Abo-Kosten der Freiburger Medien bei der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Zudem hätten neuerdings ja alle 18-Jährigen im Kanton ein Jahresabo einer Regionalzeitung zugute. Bereits 400 Personen hätten vom Angebot profitiert, was zehn Prozent der Berechtigten entspreche.

Der bestehende Verfassungsrahmen sei ausreichend, sagte der Freisinnige Savio Michellod. Er sei nicht der Meinung, dass der Staat handeln müsse. Der Umbruch in der Medienlandschaft sei unter anderem eine Folge der digitalen Transformation. Eine Rolle spielten auch Fragen rund um die Zuverlässigkeit der Informationen.

In der Minderheit blieb die Ratslinke mit der Ansicht, der Staat könne sich nicht darauf beschränken, die Pressefreiheit zu garantieren. Er müsse auch auf die Qualität der öffentlichen Debatte achten und auf den Zugang zu vielfältigen und überprüfbaren Informationen. (SDA)

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