Branchenvereinbarung Presse: Syndicom sagt Ja

syndicom hat der Branchenvereinbarung Presse zugestimmt und damit erstmals seit Jahrzehnten verbindliche Mindeststandards für Medienschaffende in der Deutschschweiz und dem Tessin geschaffen. Ein erster Schritt – mit offenen Punkten.

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An der Branchenkonferenz der Medienschaffenden hat syndicom am 28. April 2026 der Branchenvereinbarung Presse zur Regelung der Mindestarbeitsbedingungen zugestimmt. Die kollektive Vereinbarung sei ein Kompromiss, der in zahlreichen Verhandlungsrunden mit dem Verlegerverband VSM erreicht worden sei, heisst es in der Mitteilung. Nach zwei Jahrzehnten ohne verbindliche kollektive Regelung – geprägt von Sparrunden und Massenentlassungen – soll die Vereinbarung dringend notwendige Mindeststandards für die Branche schaffen.

Mindeststandards statt «rechtsfreier» Raum

Die Branchenvereinbarung Presse verpflichte die unterzeichnenden Verlage erstmals seit Jahrzehnten zur Einhaltung verbindlicher Mindeststandards, so syndicom. In einem Arbeitsmarkt, der bisher von Lohndruck, Unsicherheit und permanentem Personalabbau geprägt war, stelle das einen wichtigen Schritt aus dem vertragslosen Zustand dar.

Besonders spürbar seien die Verbesserungen für Berufseinsteiger:innen. Die vereinbarten Einstiegslöhne lägen über dem bisherigen Niveau und korrigierten einen Teil der strukturellen Unterbezahlung junger Medienschaffender. Stephanie Vonarburg, Leiterin Sektor Medien und Vizepräsidentin von syndicom, formuliert es so: «Ein kollektiver Vertrag muss zuerst dort ansetzen, wo der Druck am grössten ist: bei den tiefsten Löhnen und den schwächsten Arbeitsverhältnissen. Eine Branche hat nur eine Zukunft, wenn sie für den Nachwuchs attraktiv bleibt. Mit der Branchenvereinbarung erwarten wir für rund 20 Prozent der potenziell Unterstellten konkrete Verbesserungen bei den Einstiegslöhnen.»

Die Vereinbarung schaffe damit ein Fundament, auf dem weitere Verbesserungen aufgebaut werden könnten, und verhindere weitere Rückschritte bei den Arbeitsbedingungen.

Kritikpunkte bei den freien Medienschaffenden

Trotz dem wichtigen Schritt bleibe die Branchenvereinbarung in einem zentralen Punkt hinter den Forderungen von syndicom zurück. Der grösste Kritikpunkt betreffe die Honorare für freie Medienschaffende: Diese seien nicht verbindlich festgelegt, sondern sollen lediglich «angemessen» sein. Angesichts der Tatsache, dass freie Medienschaffende die Folgen des vertragslosen Zustands besonders stark zu spüren bekommen hätten, sei das ungenügend. Immerhin habe syndicom eine grundsätzliche Anerkennung der Notwendigkeit angemessener Honorare verhandeln können.

Vonarburg betont: «Die Honorare für die Freischaffenden müssen reguliert und verbessert werden. Ein Tagessatz unter 550 Franken ist nicht angemessen, davon können sie nicht leben. Das wird in jedem Handwerks-Beruf anerkannt, das muss auch in der Medienbranche wieder zum Mindest-Standard werden. Dafür braucht es aber noch viel Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung.»

Nach dem Beschluss sind die Verleger an der Reihe

Nach dem Entscheid von syndicom ist nun der VSM an der Reihe: Er entscheidet am 7. Mai über seine Zustimmung. Mit einer öffentlichen Mitteilung vom 22. April habe das Präsidium des VSM den Weg dazu frei gemacht. Auch impressum habe erklärt, sich anzuschliessen. Damit die Branchenvereinbarung in Kraft tritt, müssen genügend Verlage diese unterzeichnen, damit mindestens 3’000 Beschäftigte vertragsunterstellt sind – das entspricht gemäss dem vereinbarten Quorum drei Vierteln der potenziell Unterstellten.

Einsatz für einen starken GAV

Die Branchenvereinbarung Presse ist auf drei Jahre nach Inkrafttreten bis 2029 befristet. Jährlich wollen die Sozialpartner die Umsetzung gemeinsam überprüfen und beabsichtigen zudem deren Weiterentwicklung. Die Vereinbarung gelte damit als erster Schritt in Richtung eines veritablen Gesamtarbeitsvertrags.

Vonarburg, die syndicom als Verhandlungsleiterin vertrat, ist überzeugt: «Ein neuer GAV muss dort ansetzen, wo die aktuelle Vereinbarung keine Fortschritte und keine Lösungen bringt: bei verbindlichen Mindesthonoraren, bei einer Lohnentwicklung für alle, beim Schutz vor Entlassungen und bei dauerhaft fairen Arbeitsbedingungen für alle Medienschaffenden, ob festangestellt oder frei.»

Weitere Informationen zu syndicom und seinem Engagement für Medienschaffende: https://www.syndicom.ch

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