Am Leistungsschutzrecht scheiden sich die Geister

Die Pläne des Bundesrats für ein Leistungsschutzrecht stossen auf ein gemischtes Echo. Vertreter aller Parteien, mehrere Verbände sowie Medienunternehmen setzen sich für die Idee ein. Konzernunabhängige Medien und die Online-Branche melden dagegen Vorbehalte an.

Internationale Tech-Plattformen müssten die Nutzung journalistischer Inhalte fair vergüten, schrieb die Allianz «Pro Leistungsschutzrecht» am Mittwoch in einem Communiqué. Andernfalls werde der Schweizer Medienplatz nachhaltig geschädigt. Dies wiederum schade der demokratischen Meinungsbildung.

Getragen wird das Bündnis unter anderem vom Verband Schweizer Medien (VSM), in dem die Zeitungsverlage organisiert sind, der SRG sowie Verbänden der regionalen TV-Sender, der Schweizer Privatradios sowie der Kulturschaffenden. Teil der Allianz ist auch die Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Angeführt wird das Bündnis von einem siebenköpfigen Co-Präsidium. Dieses besteht aus Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentariern aller politischen Lager.

Resultate in Suchmaschinen

Der Bundesrat schickte am Mittwoch eine Vorlage zum Leistungsschutzrecht in die Vernehmlassung. Im Kern geht es darum, dass Online-Dienste künftig dafür zahlen sollen, wenn sie journalistische Inhalte nutzen. Dies betrifft etwa Suchmaschinen, die in ihren Resultaten Text- und Bildvorschauen zu Online-Artikeln anzeigen.

Heute würden den Schweizer Medienhäusern Werbe- und Aboeinnahmen abgeschöpft, während die internationalen Internet-Plattformen ihren Gewinn dank der journalistischen Inhalte stetig steigerten, schrieb der VSM in einem Communiqué. Die Spiesse seien ungleich lang – denn die Medienunternehmen seien auf Präsenz in den Angeboten der Tech-Giganten, die als Quasi-Monopolisten agierten, angewiesen.

«Falsche Anreize»

Zu den Hauptbetroffenen des Leistungsschutzrechts gehört Google. Eine Sprecherin des Unternehmens teilte der Nachrichtenagentur-Keystone-SDA auf Anfrage mit, man werde den bundesrätlichen Vorschlag prüfen und sich in der Vernehmlassung einbringen. Betreiber von News-Websites entschieden schon heute selbst, ob und wie Schlagzeilen und Links in der Google-Suche erschienen.

Mit Verweis auf ebenjenen Umstand stellte sich Swico, der Verband der Online-Branche, gegen die vorgeschlagene Neuregelung. In anderen Ländern habe das Leistungsschutzrecht keine spürbaren Auswirkungen auf den Qualitätsjournalismus. Der Verband sprach in seiner Mitteilung von einer «Linksteuer» und warf dem Bundesrat vor, nach dem Volksnein zum Medienpaket vom Februar 2022 die Medienfinanzierung auf Private abwälzen zu wollen.

Innerhalb der Medienbranche ist die Unterstützung nicht einhellig. Kritikerinnen und Kritiker des bundesrätlichen Vorschlags fürchten, dieser könne sich kontraproduktiv auswirken. Der Verband Medien mit Zukunft (VMZ), in dem sich 25 konzernunabhängige Medien zusammengeschlossen haben, sprach in einer Reaktion von falschen Anreizen. Es bestehe die Gefahr, dass grosse Verlage mit grosser Reichweite überproportional profitieren.

In Deutschland hätten die grossen Verlage durch das Leistungsschutzrecht zudem am Ende bedeutend weniger Geld erhalten als ursprünglich gefordert, so der VMZ. Insgesamt überwögen die Nachteile.

Auch die Digitale Gesellschaft Schweiz kritisierte, das Leistungsschutzrecht schade dem Qualitätsjournalismus, statt ihn zu fördern. Dies, weil es sich damit lohne, möglichst viele Klicks zu generieren. (SDA)

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