Mediapulse will sofortige Aufhebung der Verfügung
Die Firma Mediapulse drängt darauf, die von ihr gesammelten TV-Nutzungsdaten veröffentlichen zu können. Wegen einer superprovisorischen Verfügung des Obergerichts Nidwalden ist dies zurzeit nicht möglich. Jetzt fordert Mediapulse die sofortige Aufhebung der Massnahme.
Dies geht aus einer Stellungnahme von Mediapulse von letzter Woche hervor. Erwirkt hatte die Verfügung der Privatsender 3+. Solange die Verfügung nicht aufgehoben ist, darf Mediapulse keine TV-Nutzerdaten veröffentlichen. Seit dem Systemwechsel bei der Erhebung der Daten Anfang Jahr sind die neuen Zahlen unter Verschluss.
Die Stiftung Mediapulse verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Messsystem im Mai als gesetzeskonform beurteilt habe. Damit gebe es keinen Grund mehr, die Publikation der Nutzerdaten zu unterbinden. Mehrere Fernsehsender, angeführt von 3+, bezeichneten die Messmethode hingegen als fehlerhaft. Sie wehrten sich deshalb gegen die Veröffentlichung der so erhobenen Daten. (SDA)