Bezahlte MWST wird zurückerstattet
Wer die Rechnung für die Radio- und Fernsehempfangsgebühren der Billag bereits bezahlt hat, erhält die Mehrwertsteuer zurückerstattet. Auf insgesamt 15 Millionen Franken belaufen sich die Rückzahlungen.
In Folge des Bundesgerichtsurteils vom 13. April 2015 unterstehen die Radio- und Fernsehempfangsgebühren nicht mehr der Mehrwertsteuer (Werbewoche.ch berichtete). Aus diesem Grund wird den Personen, die ihre Rechnung für den Zeitraum ab April 2015 bereits bezahlt haben, die Mehrwertsteuer rückerstattet. Die Billag wird den Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) umsetzen. Den entsprechenden Gebührenzahlenden wird der Betrag, den sie zu viel entrichtet haben, von der nächsten Rechnung abgezogen. Sie werden demnach nicht benachteiligt gegenüber den Haushalten und Unternehmen, die im Mai eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer erhalten, so eine Mitteilung vom Dienstag.
Die Beträge, die den Gebührenzahlern zurückerstattet werden, bewegen sich zwischen 95 Rappen und 10,35 Franken. Insgesamt muss die Billag Mehrwertsteuern von 15 Millionen Franken zurückerstatten, wie Radio Top in Erfahrung gebracht hat. Die Beträge werden den betroffenen Gebührenzahlern von der nächsten Rechnung abgezogen.
