Beschwerde von Christian Lüscher gutgeheissen
Der Presserat hat eine Beschwerde des freisinnigen Genfer Nationalrats Christian Lüscher gegen Le Temps teilweise gutgeheissen. Der Titel des Artikels «Christian Lüscher trickst mit den Wohnungsgesetzen» verletzte die Wahrheitspflicht.
Zudem widersprächen Titel und Vorspann dem eigentlichen Artikel, teilte der Presserat am Freitag in einer Mitteilung mit. Die Übertreibung im Titel rechtfertige sich nur, wenn sie im folgenden Text rasch differenziert werde. Dies sei im vorliegenden Artikel nicht der Fall.
Die Zeitung Le Temps habe deshalb die Pflicht zur Wahrheit nicht vollständig respektiert. Weitere Vorwürfe von Seiten des Genfer Nationalrats, wonach die Zeitung habe wichtige Informationen unterschlagen und anonyme Anschuldigungen erhoben habe, beurteilte der Presserat als nicht gerechtfertigt.
