SLK heisst drei Viertel der Beschwerden gut

Die Erste Kammer der Lauterkeitskommission (SLK) hat neun von 13 Beschwerden gutgeheissen und empfohlen, die beanstandete Werbung anzupassen oder einzustellen. Gleich vier Beanstandungen gab es im Fall einer Werbung für Naturkosmetik.

Der Beschwerdegegner sei ein gemäss eigenen Angaben von der Wirtschaft unabhängiger internationaler Informationsdienst für Konsumentinnen und Konsumenten und erachtete die SLK deshalb nicht als zuständig. Die SLK kam aber zu einem gegenteiligen Schluss. Zu eindeutig habe der Dienst auf seiner Website unter dem Titel «Chemiekeule statt Pflege: Was in unserer Kosmetik steckt» und in einer Infografik mit der Überschrift «Kosmetik: Diese Inhaltsstoffe machen dich krank» handelsübliche Kosmetikprodukte kritisiert, von deren Kauf abgeraten und im Gegenzug natürliche Produkte angepriesen. Gleichzeitig habe die Website als Werbeplattform für diese Naturprodukte gedient. Damit sei ein direkter Einfluss der Berichterstattung auf den Wettbewerb und damit die Zuständigkeit der SLK gegeben gewesen, heisst es in der Mitteilung der Kommission zur ersten Sitzung 2015.

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Screenshot Codecheck.info

Die SLK beanstandete in der Folge, dass der Eindruck erweckt worden sei, die kritisierten Kosmetika in der Schweiz könnten verbotene Inhaltsstoffe enthalten wie das Lösungsmittel 1.4 Dioxan. Dies sei irreführend und für den Hersteller der Kosmetika herabsetzend. Ebenso irreführend und herabsetzend sei gewesen, dass andere Inhaltsstoffe, die der Gesetzgeber bis zu einer gewissen Menge zulasse, pauschal als problematisch dargestellt worden seien. Als unlauter taxierte die SLK, dass der Informationsdienst auf angebliche wissenschaftliche Studien verwiesen habe, ohne diese näher zu spezifizieren oder auf gegenteilige Meinungen hinzuweisen. Ebenfalls gegen das Klarheitsgebot verstossen habe die Verwendung von Testergebnissen durch den Informationsdienst.

Mit fremden Federn geschmückt

Beanstandet wurde von der Kommission auch eine Konkurrenzbeschwerde gegen ein Bauunternehmen, das auf seiner Website mit Rohranlagen geworben habe, die von ihm nicht selbst verlegt worden waren.

Ebenfalls gutgeheissen worden sei die Beschwerde gegen einen Detailhändler, der in seiner Kommunikation ganz generell Weihnachtsbäume aus der Schweiz angepriesen hatte, obwohl diese nicht in allen seinen Filialen erhältlich gewesen seien.

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Weitere gutgeheissene Beschwerden betrafen unter anderem ein Gel, das schlanker machen soll, einen Magneten, der stärkere Erektionen versprochen habe, sowie eine Fitnesshose, die angeblich «sofort sichtbar schlanker» mache.

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Abgewiesen wurden dagegen zwei Beschwerden gegen Sexismus: Zum einen ein Plakat eines Matratzenherstellers mit dem Claim «Schlafen kann wie eine wunderbare Reise sein», zum anderen die Werbung einer spanischen Automarke, die ihr neues Modell mit dem Claim «A la recherche d'une espagnole bien roulée?» angepriesen habe. (SDA)
 

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Beschwerde abgewiesen: Riposa-Kampagne von Havas Worldwide Zürich

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Beschwerde abgewiesen: Seat-Kampagne (Bild: Tumblr/Sousentendu)

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