Schweizerische Lauterkeitskommission: Rekordjahr 2025

240 Beschwerden, irreführende Umweltversprechen, Biobaumwolle aus Polyester: Die Schweizerische Lauterkeitskommission blickt auf ein Rekordjahr zurück – und zeigt, wo die Grenzen fairer Werbung verlaufen.

Philipp Kutter, Präsident der Lauterkeitskommission.

Faire Werbung braucht klare Belege

Mit 240 Beschwerden verzeichnete die Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) im vergangenen Jahr erneut einen Rekord. Der Tätigkeitsbericht 2025 zeigt: Der häufigste Beschwerdegrund betraf irreführende oder unrichtige Angaben in der kommerziellen Kommunikation – 45,4 Prozent aller Fälle fielen in diese Kategorie, einschliesslich Beschwerden im Bereich Greenwashing. An zweiter Stelle folgten aggressive Verkaufsmethoden mit 14,9 Prozent, an dritter Stelle Sexismus mit 8,8 Prozent.

Präsident Philipp Kutter fasst die Kernbotschaft des Jahres in einem Satz zusammen: Faire Werbung muss klar, richtig und belegbar sein. Genau daran misst die SLK kommerzielle Kommunikation – im Interesse der Konsument:innen ebenso wie im Interesse einer glaubwürdigen Werbebranche.

Neues Mitglied: Dr. iur. David Aschmann.

Ausgewählte Entscheide der Schweizerischen Lauterkeitskommission

Der Tätigkeitsbericht illustriert die Praxis der SLK anhand konkreter Fälle. Diese zeigen die Bandbreite der behandelten Themen – von Hotelwerbung über Umweltversprechen bis zu Fitness-Claims in sozialen Medien.

Natürliche Hotelbucht statt feiner Sandstrand

In der Werbung für ein Hotel wurde die Strandlage unter anderem mit den Angaben «Sand», «naturbelassen», «Badeplattform», «Badeschuhe empfohlen» und «privat» beschrieben. Die Beschwerdeführerin sah darin eine Irreführung: Tatsächlich sei die Bucht mehrheitlich felsig, mit rutschigen und scharfkantigen Steinen; Baden sei ohne Ponton kaum möglich. Die SLK wies die Beschwerde ab. Gerade die Hinweise «naturbelassen», «Badeschuhe empfohlen» und «Badeplattform» machten nach ihrer Auffassung genügend deutlich, dass es sich nicht um einen feinen Sandstrand mit einfachem Einstieg ins Meer handelt. Durchschnittsadressaten müssten bei einer solchen Beschreibung mit natürlichen Hindernissen rechnen.

SLK rügt nicht belegbare CO2-Versprechen bei Tabs. Quelle: zvg

CO2-frei produziert? Umweltaussagen müssen belegbar sein

Auf der Verpackung von Geschirrspültabs stand, die Tabletten würden vollständig in Frankreich hergestellt, in einer Fabrik, die ohne CO2-Emissionen funktioniere. Zudem recycle der Produktionsstandort alle Abfälle. Die SLK hiess die Beschwerde teilweise gut: Die Angabe zur Herstellung in Frankreich konnte belegt werden. Nicht ausreichend nachgewiesen war hingegen, dass die gesamte Fabrik ohne CO2-Emissionen betrieben wird und sämtliche Abfälle recycelt werden. Die Kommission hält fest, dass Umweltversprechen klar, wahr und mit objektiven Grundlagen überprüfbar sein müssen.

Biobaumwolle beworben, Polyester geliefert

Ein Online-Shop bewarb einen Pullover als Produkt aus Biobaumwolle. Nach der Bestellung erhielt die Beschwerdeführerin jedoch einen Pullover aus 100 Prozent Polyester, hergestellt in China. Die SLK hiess die Beschwerde gut. Die Anbieterin hatte keine Stellungnahme eingereicht; die Ausführungen der Beschwerdeführerin blieben damit unwidersprochen. Entscheidend war für die Kommission, dass die Werbung einen Eindruck erweckte, der nicht dem tatsächlich gelieferten Produkt entsprach. Angaben zu Material, Herkunft und Produkteigenschaften müssen wahr und klar sein.

Pullover: Biobaumwolle beworben, Polyester geliefert. Quelle: zvg

1200 Kalorien in kurzer Zeit

In einem Instagram-Werbevideo wurde eine Behandlung beziehungsweise ein Gerät mit einem starken Wirkungsversprechen beworben: In kurzer Zeit sollten bis zu 1200 Kalorien verbrannt werden. Die SLK hiess die Beschwerde gut. Sie wertete die Aussage als konkrete Leistungsbehauptung, die vom Publikum als messbares Wirkungsversprechen verstanden wird. Die Anbieterin konnte die Richtigkeit der Aussage nicht belegen. Gerade im Fitness- und Beautybereich gilt: Wer mit konkreten Effekten wirbt, muss diese auch nachweisen können.

60 Jahre SLK und ein neues Stiftungsratsmitglied

Zum 60-jährigen Bestehen der Schweizerischen Lauterkeitskommission sprach Präsident Philipp Kutter in einem Interview mit persoenlich.com über prägende Entscheide, politische Forderungen nach stärkeren Werbeeinschränkungen und die anhaltende Wirksamkeit freiwilliger Selbstkontrolle. Laut Kutter hat der Bundesrat wiederholt festgehalten, dass die Arbeit der Lauterkeitskommission von grossem Wert sei.

Darüber hinaus begrüsst der Stiftungsrat der Stiftung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation ein neues Mitglied: Dr. iur. David Aschmann. Der promovierte Jurist und Linguist ist Richter am Bundesverwaltungsgericht und verfügt nach eigenen Angaben über ausgewiesene Expertise im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht.

Weitere Informationen zum Tätigkeitsbericht 2025 und zu den Entscheiden der Kammern sind unter https://www.faire-werbung.ch verfügbar.

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