Schweigen ist goldrichtig

Aufgefallen Informantenschutz gehört zu den heiligsten Journalistenpflichten, «Muckraking» ebenso. Auch wenn dies die Staatsmacht zu Fehlleistungen provoziert.

Kolumne Informantenschutz gehört zu den heiligsten Journalistenpflichten, «Muckraking» ebenso. Auch wenn dies die Staatsmacht zu Fehlleistungen provoziert.Es ist noch nicht lange her, da gehörte Knasterfahrung zu fast jeder anständigen Journalistenbiografie. Wenigstens ein paar Tage in Untersuchungshaft mussten schon sein. Aber nicht etwa wegen silbernen Löffelklaus, sondern weil in der Berufsausübung Konflikte mit der Staatsmacht programmiert waren und wohl immer noch sind. Dann jedenfalls, wenn Journalisten nicht nur willfährig die PR-Botschaften der Mächtigen verbreiten.Geht es uns also etwas an, wenn in den USA zwei Journalisten, Judith Miller von der New York Times und Matthew Cooper vom Nachrichtenmagazin Time, mit 18 Monaten Gefängnisstrafe rechnen müssen? Beide haben noch nicht einmal etwas Gesetzwidriges publiziert, sie wollen nur einen Informanten nicht preisgeben, für den sich die Justizbehörden interessieren. Die Antwort ist ein dezidiertes und besorgtes «Ja», denn hier ist die Pressefreiheit in ihrer Substanz bedroht – und dies in der mächtigsten Demokratie der Welt.
Anders als bei der Rechtschreibreform oder dem Paparazzi-Urteil des Europäischen Gerichthofs, wo landauf, landab viele Journalisten in eigener Sache die mediale Windmaschine betätigt haben, geht es beim Informantenschutz ans Eingemachte. Schicken die US-Gerichte Miller und Cooper in den Knast, so berührt das den Kernbereich journalistischer Aktivitäten, die in jeder Demokratie nötig sind und möglich sein müssen. Denn wenn Gerichte Reporter ins Gefängnis stecken, weil diese ihre Quellen nicht preisgeben, wird künftig niemand mehr Skandale aufdecken helfen. Und in völliger Eigenregie, also ohne Informanten, gelingt es Journalisten nur sehr selten, die dunklen Seiten von Politikbetrieb und Wirtschaftsleben auszuleuchten.
Ich hege grosse Zweifel, ob sich das, worum es geht, über die in den Verfassungen garantierte Pressefreiheit hinaus gesetzlich regeln lässt. Wichtig wäre auf beiden Seiten eher mehr Folgenbewusstsein: Dort, wo sich die Justizbehörden nicht selbst als oberste Hüter der Meinungsfreiheit verstehen, ist es um dieses Grundrecht nicht gut bestellt. Wenn andererseits Journalisten ignorieren, dass auch Informantenschutz an Grenzen stossen kann, besteht die Gefahr, dass Journalisten ihr kostbarstes Recht missbrauchen und damit verspielen.
Informantenschutz ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Journalisten ihre Rolle bei der wechselseitigen Machtkontrolle ausüben können. Soll das System der «checks and balances» funktionieren, bedürfen freilich auch die Medien – als nichtstaatliche «vierte» Gewalt – einer Kontrolle, die allerdings nicht so weit gehen darf, sie einzuschüchtern und zu bestrafen. Deshalb wünsche ich mir möglichst wenig Gängelung des Journalismus durch die Justiz, dafür umso mehr Selbstkontrolle des Journalismus durch (Medien-) Journalisten.
Da aber die Welt nicht so ist, wie sie sein sollte, wissen schlaue Informanten, dass es keinen absoluten Quellenschutz gibt. Und schon gar nicht geben wird, wie die aktuellen Diskussionen über Folter als «last resort» staatlicher Informationsbeschaffung zeigen. Am besten also, man macht es so wie jener Anonymus, der den CDU-Politiker Hermann-Josef Arentz an den Pranger lieferte, indem er die Medien über dessen lukrative Nebeneinkünfte informierte. Das Timing war dabei ebenso perfekt wie die Spurenbeseitigung: Fünf Tage vor dem Parteitag der CDU gab der Informant bei der Post vier Briefe ab, die an Redaktionen wichtiger Medien adressiert waren. Er hinterliess keinen Absender und auch sonst keinerlei Spuren. Und selbst das gewählte Postamt war, so Hans Leyendecker von der Süddeutschen Zeitung, «so gross, dass keinerlei Rückschluss auf den Absender» möglich war.
> Stephan Russ-Mohl ist Publizistikprofessor an der Universität Lugano.

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