Kommission will flexibleres Gebührensplitting
Medienpolitik Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) schlägt eine Änderung beim Gebührensplitting im neuen Radio- und TV-Gesetz vor.
Medienpolitik Die ständerätliche Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) schlägt eine Änderung beim Gebührensplitting im neuen Radio- und TV-Gesetz vor.Die Fassung des Nationalrats sieht vor, je «maximal 4 Prozent» der Empfangsgebühren an private Radios und TV-Sender auszuschütten. Die KVF will dagegen eine Bandbreite von je 2 bis 5 Prozent. Das gebe mehr Flexibilität bei der Zuteilung, heisst es gemäss Communiqué. Ein weiteres Gebührenprozent (rund 10 Millionen Franken pro Jahr) sollen konzessionierte Veranstalter als Beitrag an Investitionskosten in digitale Sendernetze und andere neue Verbreitungstechnologien erhalten.
