Die verfluchte Öffentlichkeit
Die Landesregierung torpediert die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips. Gastkommentar von Hans Stutz, freier Journalist.
Was Blocher Christoph kann, will Maurer Ueli auch können: die öffentliche Beschimpfung der Verleger, Redaktoren und Journalistinnen. Vorgetragen im besten Luxushotel vor Ort, dort, wo der Kongress der Schweizer Verleger jeweils stattzufinden pflegt. Vor fünf Jahren behauptete Blocher, als Bundesrat und Unternehmer wisse er, wie sehr wir «auf eine ungeschminkte Berichterstattung angewiesen» seien. In der Folge skizzierter er dann, quasi im Stile einer Programmskizze, welche Themen (zu hohe Staatsausgaben, Migration) die Medien wie (gemäss SVP-Programm, allenfalls Weltwoche) zu behandeln hätten. Blocher hält sich zwischenzeitlich einen Günstling als Mikrofonhalter, Maurer Ueli hingegen rennt immer noch Berufes halber zu jedem Mikrofon, das ihm hingestellt wird. Die Medien würden pfuschen, klagte er vor einigen Wochen den Verlegern. Vor allem aber auch würden sie nicht die «Mächtigen und die Macht» kontrollieren. Es tönte so, als ob ein Linker oder ein bürgerlicher Radikaldemokrat das Loblied von Transparenz und Machtkontrolle singen würde. Aber war es auch wirklich so gemeint?
Herr Bundesrat hat gut reden. Er steht – zusammen mit seinen sechs Kolleginnen und Kollegen – an der Spitze eines Apparates, in dem mehrere hundert Leute täglich die Öffentlichkeit bearbeiten, sei es durch Medienmitteilungen, sei es durch gezieltes Streuen von Indiskretionen, sei es durch Nichtbeachtung oder verzögerter Beantwortung unerwünschter Fragen. Zwar gilt seit über drei Jahren das Öffentlichkeitsprinzip: Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Natürlich gibt es Ausnahmen. Aber insgesamt – so macht es zumindest den Anschein – wäre es ein brauchbares Werkzeug, auch für Medienschaffende.
Wie aber sieht die Realität aus? Beispielsweise wenn ein Medienschaffender bei Maurers (vormals Schmids) Departement VBS Informationen über den militärischen Rang einiger Männer haben will, die wegen Gewaltdelikten verurteilt worden sind. Fragen nach dem militärischen Rang von Angehörigen der Armee hat das VBS vorher jahrelang jeweils prompt und schnell beantwortet. Aber diesmal, heisst es unvermittelt, Datenschutz, keine Auskunft. Der Abgewiesene beruft sich auf das Öffentlichkeitsprinzip und erhebt – wie gesetzlich vorgezeichnet – eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten. Dieser sollte – so steht es im Gesetz – innerhalb von dreissig Tagen entscheiden, damit nicht durch lange Dauer die Aktualität der angeforderten Information hinfällig wird. Doch neun Monate später liegt noch immer kein Entscheid vor. Grund: Der Bundesrat hat dem Datenschutzbeauftragten das notwendige Personal (gemäss Botschaft 300 bis 350 Stellenprozente) nicht bewilligt, eine einzige Person muss – zurzeit – den ganzen Beschwerdeladen schmeissen. Im Klartext: Die Landesregierung torpediert die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips. Und, so hört man aus der Bundesverwaltung – selbstverständlich unter dem Siegel der Verschwiegenheit –, man wünsche auch nicht, dass das Öffentlichkeitsprinzip bei den Staatsbürgern oder bei den Medienschaffenden besser bekannt würde.
Nach dem Verlegerkongress konnte Maurer Ueli anderntags getrost in die Zeitungen schauen. Ohne Widerrede publizierten sie die Medienschelte des VBS-Chefs. Von Peter Wanners Sonntag zu seiner Kritik befragt, behauptete Maurer gar, er sei in den ersten neun Monaten seiner Regierungszeit noch nie wirklich kritisiert worden. Und fügte dann an: «Kritik hilft immer, sich zu verbessern.» Herr Bundesrat, wir wüssten auch, wo! Und die Kosten blieben vergleichsweise gering, nicht einmal ein Prozent eines Kampfjets!
Herr Bundesrat hat gut reden. Er steht – zusammen mit seinen sechs Kolleginnen und Kollegen – an der Spitze eines Apparates, in dem mehrere hundert Leute täglich die Öffentlichkeit bearbeiten, sei es durch Medienmitteilungen, sei es durch gezieltes Streuen von Indiskretionen, sei es durch Nichtbeachtung oder verzögerter Beantwortung unerwünschter Fragen. Zwar gilt seit über drei Jahren das Öffentlichkeitsprinzip: Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten. Natürlich gibt es Ausnahmen. Aber insgesamt – so macht es zumindest den Anschein – wäre es ein brauchbares Werkzeug, auch für Medienschaffende.
Wie aber sieht die Realität aus? Beispielsweise wenn ein Medienschaffender bei Maurers (vormals Schmids) Departement VBS Informationen über den militärischen Rang einiger Männer haben will, die wegen Gewaltdelikten verurteilt worden sind. Fragen nach dem militärischen Rang von Angehörigen der Armee hat das VBS vorher jahrelang jeweils prompt und schnell beantwortet. Aber diesmal, heisst es unvermittelt, Datenschutz, keine Auskunft. Der Abgewiesene beruft sich auf das Öffentlichkeitsprinzip und erhebt – wie gesetzlich vorgezeichnet – eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten. Dieser sollte – so steht es im Gesetz – innerhalb von dreissig Tagen entscheiden, damit nicht durch lange Dauer die Aktualität der angeforderten Information hinfällig wird. Doch neun Monate später liegt noch immer kein Entscheid vor. Grund: Der Bundesrat hat dem Datenschutzbeauftragten das notwendige Personal (gemäss Botschaft 300 bis 350 Stellenprozente) nicht bewilligt, eine einzige Person muss – zurzeit – den ganzen Beschwerdeladen schmeissen. Im Klartext: Die Landesregierung torpediert die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips. Und, so hört man aus der Bundesverwaltung – selbstverständlich unter dem Siegel der Verschwiegenheit –, man wünsche auch nicht, dass das Öffentlichkeitsprinzip bei den Staatsbürgern oder bei den Medienschaffenden besser bekannt würde.
Nach dem Verlegerkongress konnte Maurer Ueli anderntags getrost in die Zeitungen schauen. Ohne Widerrede publizierten sie die Medienschelte des VBS-Chefs. Von Peter Wanners Sonntag zu seiner Kritik befragt, behauptete Maurer gar, er sei in den ersten neun Monaten seiner Regierungszeit noch nie wirklich kritisiert worden. Und fügte dann an: «Kritik hilft immer, sich zu verbessern.» Herr Bundesrat, wir wüssten auch, wo! Und die Kosten blieben vergleichsweise gering, nicht einmal ein Prozent eines Kampfjets!
