Aufgespiesst: Vorsicht, Erstickungsgefahr!
Werbewoche-Redaktorin Simone Fankhauser über heisse Luft aus Brüssel.
Babys und Kleinkinder haben die Unart, alles, was ihnen vor den Mund kommt, auch in diesem verschwinden zu lassen. Keine Angst, diese Kolumne verkommt nicht zum Mamablog. Doch eine EUSicherheitsvorschrift zwingt mich, die Freuden und Leiden junger Eltern hier nochmals zu thematisieren.
Also: Wir befinden uns immer noch im Feuchtgebiet des Kindermundes. Ein Fremdkörper, der hier hineingelangt, hat drei Möglichkeiten zu entkommen. A: Er kämpft sich zurück ans Tageslicht. B: Er geniesst ein prickelndes Bad in der Magensäure. C: Er nimmt die Abzweigung Luftröhre und bringt so seinen Wirt in akute Lebensgefahr. Das ist auch der Grund, weshalb Mamis und Papis jedes neue Umfeld wie einen Tatort absichern und alles, was kleiner als eine leere WC-Rolle ist, aus der Reichweite ihres Lieblings entfernen. Mamis und Papis von Kindern unter 4 Jahren, wohlgemerkt.
Die EU-Kommission für Konsumentensicherheit hat nun aber befunden, dass das Aufblasen eines Luftballons selbst für 7-Jährige eine akute Erstickungsgefahr darstellt. Partypfeifen, die sich beim Hineinblasen zu einer langen Zunge entrollen, stellen gemäss Kommission gar bis zum Alter von 14 Jahren eine Gefährdung dar. Ergo dürfen Kinder unter 8 Jahren nur noch einen Ballon aufblasen, wenn eine erwachsene Person anwesend ist. Gleiches gilt im Fall der Pfeifen, nur eben dass die Sprösslinge dabei noch ein paar Jahre länger die Anwesenheit ihrer Eltern erdulden müssen. Ich frage mich ehrlich, wer den EU-Experten die magischen Zahlen 8 und 14 eingeflüstert hat.
Welchen Entwicklungsschritt vollzieht ein Kind zwischen dem 7ten und 8en sowie zwischen dem 13ten und 14ten Lebensjahr? Warum ist ein Mensch an der Schwelle zur Adoleszenz eher gefährdet, ein Stück Party-Pfeife zu verschlucken als ein besoffener Erwachsener? Oder auch ein nüchterner Erwachsener. Wer bis zum 7ten Lebensjahr nicht kapiert hat, dass ein Ballon nur schön rund wird, wenn man Luft hineinbläst, und nicht, wenn man den Gummi inhaliert, wird es bis 18 auch nicht mehr lernen. Ich habe als Kind einmal aus Versehen in Knetmasse gebissen anstatt in meine Pommes- Chips – weil ich ins Spielen vertieft war. Aber aus Versehen einen Luftballon verschlucken? Ich wage zu behaupten, dass selbst ein Kleinkind seine Mühe hätte, das stinkige, klebrige Gummiding den eingangs unter B und C beschriebenen Organen zuzuführen. Der Reglementierungseifer des EU-Parlaments scheint grenzenlos. Dabei tut man sich in Brüssel mit den wirklich wichtigen Regulierungen schwer. Ist das Szenario, dass eine Handvoll unbeaufsichtigter Investmentbanker die Weltwirtschaft ins Elend stürzen, nicht wahrscheinlicher, als dass ein unbeaufsichtigtes Kind einen Luftballon verschluckt?
Oder sind die neuen Sicherheitsrichtlinien gar ein kläglicher Versuch, das Banken-Übel an der Wurzel zu packen: Man vermittelt der angehenden Finanz- Elite bereits im Kindesalter, dass das Kreieren einer mit heisser Luft gefüllten Blase Opfer fordert. Und, dass auch ein «Whistle Blower» sein Leben aufs Spiel setzt. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass der EU‑Beamtenapparat sein Dasein durch einen imposanten Output an Gesetzen rechtfertigen muss.
Zum Glück werden die neuen Vorschriften auf den Alltag keinen Einfluss haben. Wer will schon kontrollieren, ob eine erwachsene Person zuschaut, wenn klein Udo, Florence oder William mit hochrotem Kopf mehr Speichel als Sauerstoff in den engen Hals ihres Luftballons pusten. Vielleicht sollte das EU-Parlament in einer ruhigen Minute sein eigenes Gefahrenpotenzial unter die Lupe nehmen: «Erstickungsgefahr durch Paragrafenflut.»
