Zu guter Letzt: Werbeverbote für besseren Jugendsex
Der Fall der Mehrfachvergewaltigung einer 13-Jährigen in Zürich-Seebach ist in den Medien weiterhin präsent. Die Tatsache, dass die Taten gefilmt und verbreitet wurde, ruft erneut Diskussionen nach Verboten von Porno-Werbung hervor. Einige Anmerkungen zum Thema am internationalen Tag der Kinderrechte am Montag, 20. November.
Der Fall der Mehrfachvergewaltigung einer 13-Jährigen in Zürich-Seebach ist in den Medien weiterhin präsent. Die Tatsache, dass die Taten gefilmt und verbreitet wurde, ruft erneut Diskussionen nach Verboten von Porno-Werbung hervor. Einige Anmerkungen zum Thema am internationalen Tag der Kinderrechte am Montag, 20. November.
Zu Recht wird in der Sonntagszeitung die Schule in Seebach gegeisselt, die von den Eskapaden der Haupttäter wusste, aber nicht einschritt. Zumal die Schulleitung auch nicht das Rückgrat besass, gegenüber den Medien Stellung zu nehmen, als diese Wind davon bekam, dass die gleichen Täter an der gleichen Schule bereits schon einmal ein Mädchen massiv bedrängt hatten. Zuvor hatte die Schulvorsteherin ein schulisches Problem kategorisch verneint.
Da in beiden bekannten Übergriffen in Zürich-Seebach die Taten mit Handys gefilmt und verbreitet wurden, wird aber auch Kritik an der Medien- und Werbebranche laut. So fordert FRD-Ständerat Rolf Schweiger ein Werbeverbot für Handy-Pornos am Fernsehen. Das wird erneut Wirbel erzeugen – doch lässt sich nicht abstreiten, dass diese Branchen sexualisierte Inhalte kreieren und verbreiten, und damit eine übersexualisierte Medienrealität erzeugen. Wer dies anprangert, wird eher als prüde belächelt, als ernst genommen. Dies zeigte sich, als die EVP sich anlässlich für ein Verbot von sexistischer Werbung stark machte und aus der Branche vornehmlich Spott und Hohn erntete. Die Bemühungen strandeten denn auch im Bundesrat (Siehe
). Auch die Verurteilung eines Pornoanbieters und dem Leiter von Star TV wegen mangelndem Jugendschutz in Zusammenhang mit Werbung für Porno-Downloads per MMS wurde äussert kritisch kommentiert. Man sah die Medienfreiheit beschnitten und rief die Eltern zu mehr Verantwortung auf (siehe ).
Sicher, die Verurteilten sind ein Bauernopfer, die von einem hilflosen Gericht entgegen der herrschenden Lehre dargebracht wurden. Sicher, Verbote sind in der Regel keine Lösung. Doch könnte die Werbe- und Medienbranche den Internationalen Tag der Kinderrechte dafür nutzen, sich selbst in die Pflicht zu nehmen. Kinder – und mindestens bis 16 sind sie das, auch wenn saufen, kiffen und Pornografie konsumieren – müssen ein Anrecht darauf haben, ihre Sexualität selbst zu entdecken, und sie sollen auch das Recht haben, von der Gesellschaft verantwortungsvoll daran herangeführt zu werden. Was dies für die Werbe- und Medienbranche heisst, kann nicht von Gerichten geregelt werden, sondern nur von verantwortungsvollen Branchenvertretern selbst.
Zu Recht wird in der Sonntagszeitung die Schule in Seebach gegeisselt, die von den Eskapaden der Haupttäter wusste, aber nicht einschritt. Zumal die Schulleitung auch nicht das Rückgrat besass, gegenüber den Medien Stellung zu nehmen, als diese Wind davon bekam, dass die gleichen Täter an der gleichen Schule bereits schon einmal ein Mädchen massiv bedrängt hatten. Zuvor hatte die Schulvorsteherin ein schulisches Problem kategorisch verneint.
Da in beiden bekannten Übergriffen in Zürich-Seebach die Taten mit Handys gefilmt und verbreitet wurden, wird aber auch Kritik an der Medien- und Werbebranche laut. So fordert FRD-Ständerat Rolf Schweiger ein Werbeverbot für Handy-Pornos am Fernsehen. Das wird erneut Wirbel erzeugen – doch lässt sich nicht abstreiten, dass diese Branchen sexualisierte Inhalte kreieren und verbreiten, und damit eine übersexualisierte Medienrealität erzeugen. Wer dies anprangert, wird eher als prüde belächelt, als ernst genommen. Dies zeigte sich, als die EVP sich anlässlich für ein Verbot von sexistischer Werbung stark machte und aus der Branche vornehmlich Spott und Hohn erntete. Die Bemühungen strandeten denn auch im Bundesrat (Siehe
). Auch die Verurteilung eines Pornoanbieters und dem Leiter von Star TV wegen mangelndem Jugendschutz in Zusammenhang mit Werbung für Porno-Downloads per MMS wurde äussert kritisch kommentiert. Man sah die Medienfreiheit beschnitten und rief die Eltern zu mehr Verantwortung auf (siehe ).
Sicher, die Verurteilten sind ein Bauernopfer, die von einem hilflosen Gericht entgegen der herrschenden Lehre dargebracht wurden. Sicher, Verbote sind in der Regel keine Lösung. Doch könnte die Werbe- und Medienbranche den Internationalen Tag der Kinderrechte dafür nutzen, sich selbst in die Pflicht zu nehmen. Kinder – und mindestens bis 16 sind sie das, auch wenn saufen, kiffen und Pornografie konsumieren – müssen ein Anrecht darauf haben, ihre Sexualität selbst zu entdecken, und sie sollen auch das Recht haben, von der Gesellschaft verantwortungsvoll daran herangeführt zu werden. Was dies für die Werbe- und Medienbranche heisst, kann nicht von Gerichten geregelt werden, sondern nur von verantwortungsvollen Branchenvertretern selbst.
