Zu guter Letzt: Paparazzis leben länger
Der deutsche Bundesgerichtshof bewahrt uns vor einem möglichen Promibilder-Entzug. Er hat am Dienstag entschieden, dass Prominente Pressefotos über ihr Privatleben nicht vorbeugend verbieten lassen können. Grund für das Urteil war eine Klage von Franziska «Goldfranzi» van Almsick.
Der deutsche Bundesgerichtshof bewahrt uns vor einem möglichen Promibilder-Entzug. Er hat am Dienstag entschieden, dass Prominente Pressefotos über ihr Privatleben nicht vorbeugend verbieten lassen können. Grund für das Urteil war eine Klage von Franziska «Goldfranzi» van Almsick. Ihr ist das gleiche gemeine Schicksal widerfahren, das auch schon unseren Medienminister Moritz Leuenberger ereilte: Eine Zeitung erfrechte sich, Bilder der früheren Schwimmerin in Badehose zu zeigen. Abgelichtet wurde auch ihr Lebensgefährte. Das Paar war heimlich im Urlaub am Strand und beim Stadtbummel auf Sardinien fotografiert worden, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet. Van Almsick hatte daraufhin erreicht, dass die beklagten Verlage die schon veröffentlichten Fotos nicht noch einmal verbreiten. Dass war ihr aber nicht genug: Sie forderte auch, dass die Verlage für die Zukunft darauf verzichten, Bilder aus ihrem privaten Alltag zu zeigen. Dem schoben die Karlsruher Richter den Riegel vor: Es könne nicht im voraus beurteilt werden, ob Almsick ein Anspruch auf die Unterlassung der Veröffentlichung von ähnlichen Bildern zustehe. In jedem Einzelfall müsse zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des Abgebildeten am Schutz seiner Privatsphäre abgewogen werden. Was sind wir da froh – schliesslich bauen wir darauf, dass wir unseren tristen Alltag als Nicht-Promis aufheitern können mit Bildern von Boris Becker mit neuer Flamme, Britney Spears bei Starbucks oder Martina Hingis bei Sprüngli.
