Zu guter Letzt: Nicht diskriminierende Geschmacklosigkeit

Das Bundespatentgericht hat die Marke «Ficken» genehmigt. Der Weg dahin war jedoch steinig und lang.

Der Schnapshersteller Efag Trade Mark Company darf sich gemäss Wuv.de das F-Wort beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Mit diesem Entscheid beenden die Richter einen Rechtsstreitmarathon zwischen Behörden und Unternehmen. Das Patent- und Markenamt hatte sich hartnäckig geweigert, die Marke zu registrieren. Die Begründung: Das Wort werde «von den angesprochenen Verkehrskreisen, insbesondere von Vertretern älterer Generationen, als Zeichen für die Verrohung des Sprachgebrauchs, als störend und abstossend empfunden.» [Anm. der Redaktion: Man bemerke die passende Bezeichnung «Verkehrskreise»]. Doch das Bundespatentgericht konnte sich dem nicht anschliessen: Die angemeldete Marke verstosse nicht gegen die guten Sitten. «Ficken» könne zwar kaum den Anforderungen des guten Geschmacks genügen, aber das spiele keine Rolle, weil es über die blosse Geschmacklosigkeit hinaus keine diskriminierenden Aussagen enthalte. Bei «Busengrabscher» oder «Schenkelspreizer» sehe die Sache schon anders aus. «Ficken» dagegen sei markenrechtlich akzeptabel. Das betreffende Gerichtsdokument besteht übrigens aus immerhin sieben Seiten und wäre sicher eine interessante und vor allem unterhaltsame Lektüre.

Bleibt zu hoffen, dass das Werbewoche-Newsmail den Weg zu den Abonnenten findet und nicht vom Spam-Filter rausgefischt wird – bei den vielen gruusigen Wörtern muss leider damit gerechnet werden.
 

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