Zu guter Letzt: Linsen vor Gericht

Im bildlichen Sinne sind Prominente vogelfrei, zum «Abschuss» frei gegeben. So heisst das tatsächlich im Fachjargon, Abschuss. Während sich C-Promis freudig vor jede sich bietende Linse werfen, sind es die A-Promis Leid, fotografisch erlegt zu werden.

Im bildlichen Sinne sind Prominente vogelfrei, zum «Abschuss» frei gegeben. So heisst das tatsächlich im Fachjargon, Abschuss. Während sich C-Promis freudig vor jede sich bietende Linse werfen, sind es die A-Promis Leid, fotografisch erlegt zu werden. Welch groteske Ausmasse die Jagd nach den wohl einträglichsten Bilder der Welt wirklich ist, zeigte sich beim tragischen Unfalltod von Lady Di und ihrem Liebhaber. Für eine Anstandsweile hielten sich die Paparazzi zurück, aber daran erinnert sich keiner mehr. Verlage weltweit blasen tagtäglich das Halali, die Apparate sind gezückt, die Teleobjektive werden besser und wenn das nicht reicht, steigt man halt mal kurz in ein Anwesen ein. So geschehen bei Brangelina, in deren Villa zwei US-Fernsehjournalisten kurzerhand einbrachen, um im Haus zu filmen. Hollywoods Königspaar war dann zwar nicht anwesend, ihre Angestellten schon, und die ertappten die netten Medienvertreter, petzten und nun sind die beiden Journalisten ihren Job los.
Das Klima wird für die Papparazzi allgemein rauer. Deutschlands bekanntestes Gesicht, Günther Jauch, hat mit seiner Klage wegen der Paparazzi-Bilder seiner Hochzeit mit 300’000 Euro nicht nur die höchste Entschädigungsklage der deutschen Rechtsgeschichte eingereicht, sondern auch eine interessante Diskussion neu entfacht. Der Inhalt der Klage ist brisant: Jauch verklagt nämlich nicht nur die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, sondern begehrt den Ersatz des Marktwerts der Fotos – der in jedem Fall um ein vielfaches höher zu bewerten ist als die Persönlichkeitsrechte – aber das ist eine andere Geschichte.
 
Der Fall zeigt auf, dass sich der systematische Rechtsbruch für die Verlage lohnt. Unerlaubte Fotos steigern die Auflage und bringen mehr Geld ein, als ein Verlag später an Schmerzensgeld zahlen muss. Hätte Jauch Erfolg, könnte dies das Kräfteverhältnis zwischen dem Grundrecht der Pressefreiheit und dem Recht auf Schutz der Privatsphäre zu Gunsten der Privatsphäre verändern. Sehr zu Ungunsten der Klatschpresse-Leserschaft – die müssten sich fortan mit den C-Promis zufrieden geben.

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