Zu guter Letzt: Ein Artikel zum Vergessen

Das Nachrichtenmagazin Facts, selig, hatte in einem Bericht über einen IV-Patienten unwahre Tatsachen verbreitet, überdies die Anhörungspflicht verletzt und sich dann geweigert erwiesenermassen falsche Fakten richtig zu stellen. Der Presserat fand für das Vorgehen klare Worte.

 
Das Nachrichtenmagazin Facts, selig, hatte in einem Bericht über einen IV-Patienten unwahre Tatsachen verbreitet, überdies die Anhörungspflicht verletzt und sich dann geweigert erwiesenermassen falsche Fakten richtig zu stellen. Der Presserat fand für das Vorgehen klare Worte. Im Januar 2007 berichtete das inzwischen eingestellte Magazin unter dem Titel «Schwindel nach dem Unfall» über einen Mann, der nach einem Schleudertrauma eine IV-Rente bezog. Der Schreiberling bog darin die Fakten so zurecht, dass daraus eine Beweisführung dafür wurde, dass nicht die Mediziner, sondern die Juristen das Leiden namens Schleudertrauma geschaffen hätten. Er ging gar soweit, zu behaupten, der Anwalt habe mit dem Klienten ein Honorar auf Erfolgsbasis vereinbart, was nicht den Tatsachen entsprach. Damit aber nicht genug, auch bei den Details vergriff sich der Journalist und schrieb dem IV-Rentner ein eigenes Computergeschäft herbei. Diese sowie weitere, in der SDA-Meldung nicht erwähnte Punkte, hätte Facts sofort richtig stellen müssen, befand der Presserat. Eine Gegendarstellung sei dafür indes nicht geeignet, zumal Fact bis zu seinem Ableben an seiner Darstellung festgehalten hatte.

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