Internetnutzer müssen Tracking ausdrücklich zustimmen
Der eidgenössische Datenschützer betrachtet das systematische Ausspionieren der Internetnutzer mit so genannten Webtracking-Diensten prinzipiell als problematisch. Gleichzeitig formuliert er Bedingungen, an die sich Plattformbetreiber halten müssen.

Wer heute eine Internetseite aufruft, wird sofort mit verschiedenen Methoden erfasst. So wird mittels so genannter Tracking-Cookies das Surfverhalten erfasst. Ausspioniert werden die Nutzer mit dieser Methode vor allem von Drittanbietern, die mit diesen Cookies das Surfverhalten unbemerkt über mehrere Internetseiten verfolgen können.
Damit kann bereits ein Profil über diesen Nutzer angelegt werden. Wenn dieser sich zudem auf einer Seite bewegt, auf der er sich mit seinem Namen einloggen muss, kann der Nutzer sogar eindeutig identifiziert und damit über längere Zeit und über alle benutzten Geräte verfolgt werden. Facebook zum Beispiel spioniert so für Werbezwecke systematisch seine Nutzer aus.
Die Datenspeicherung und -analyse erfolgt dabei in den meisten Fällen nicht durch den Webseitenanbieter. Trotzdem muss dieser gewisse datenschutzrechtliche Regeln einhalten. So müssen die Besucher einer Webseite über die Beschaffung personenbezogener Daten, über den Zweck der Bearbeitung und über die Datenanalyse informiert werden. Werden Personendaten erhoben, muss der Betreiber die Einwilligung der Nutzer einholen. Gleichzeitig muss er eine Möglichkeit anbieten, wie die Nutzer gegen das Tracking vorgehen können.
Zudem besteht gemäss Datenschutzgesetz ein Auskunfts- und Korrekturrecht. So muss ein Webseitenbetreiber, der Daten sammelt, den betroffenen Personen Einblick in die Daten gewähren und sie wenn nötig korrigieren oder löschen.
Einfacher ist es jedoch für Internetnutzer, wenn sie vorsorgen. So empfiehlt es sich, die Speicherung von Drittanbieter-Cookies zu sperren und die gespeicherten Cookies und den Browserverlauf nach jeder Sitzung zu löschen. Viele Browser haben inzwischen auch eine so genannte Do-not-Track-Funktion. Der Internetnutzer sieht jedoch nicht direkt, ob sich die Gegenseite daran hält, auch wenn er gesetzlich dazu verpflichtet wäre. (SDA)
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