Die Corona-Tracing-App kommt frühestens Ende Juni regulär zum Einsatz
Der Bund startet nächste Woche eine Pilotphase der Corona-Tracing-App. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen sollen in der Sommersession vom Parlament verabschiedet werden.

Damit ist klar, dass die Rückverfolgung von Corona-Fällen per App frühestens Ende Juni regulär zum Einsatz kommen dürfte. Die Schlussabstimmungen zu den in der Sommersession behandelten Geschäften finden voraussichtlich am 20. Juni statt.
Gesetzliche Grundlagen zur Proximity-Tracing-App hatte das Parlament in der ausserordentlichen Session in der laufenden Woche verlangt. Es überwies eine entsprechende Motion an den Bundesrat. Bis zum 20. Mai wird der Bundesrat eine dringende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden, wie er am Freitag mitteilte. Dazu werde er das Epidemiengesetz entsprechend ergänzen.
Daten nach drei Wochen gelöscht
Vorher wird die von den beiden ETH und vom Bund entwickelte App in einer Pilotphase getestet. Für diese Testphase will der Bundesrat nächste Woche eine befristete Verordnung erlassen. Die App soll helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Sie soll ihre Nutzer informieren, wenn sie zu lange in der Nähe von infizierten Personen gestanden sind.
Die Nutzung der App ist laut dem Bundesrat freiwillig. Es würden keine Personendaten oder Ortsangaben der App-Nutzer verwendet. Alle Daten der App würden nach 21 Tagen laufend gelöscht. Die App soll nur in der Phase der Eindämmung zum Einsatz kommen. Sie ergänzt das Contact-Tracing, das die Kantone ab nächster Woche wieder flächendeckend durchführen.
Freiwillige Registrierung in Restaurants
Der Bundesrat hat zudem die Änderungen in der Covid-19-Verordnung für die Eröffnung der Gastronomiebetriebe ab kommendem Montag verabschiedet. Wie bereits kommuniziert, sind an einem Tisch maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern erlaubt. Alle Gäste müssen sitzen. Zwischen den Tischen sind zwei Meter Abstand oder trennende Elemente nötig.
Um auch in den Restaurants das Contact-Tracing zu ermöglichen, sollen von jeder Gästegruppe die Kontaktdaten einer Person erfasst werden. Diese Angaben sind freiwillig. Der Eidgenössische Datenschützer hatte das nach Kritik an anderslautenden Plänen bereits am Donnerstag bekanntgegeben. (SDA/swi)
