Weltwoche-Autor vor Zürcher Bezirksgericht

Das Zürcher Bezirksgericht befasst sich am Freitag mit den Vorwürfen, Journalist Philipp Gut habe sich der üblen Nachrede schuldig gemacht.

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War es eine fundierte Recherche oder war es üble Nachrede? Weltwoche-Autor Philipp Gut spricht vor Bezirksgericht Zürich von einer «wasserdichten Geschichte». Die Gegenseite nennt es «beispiellos unverantwortlichen Journalismus». Das Gericht wird das Urteil am Freitagnachmittag fällen. Darum geht es: Ab Oktober 2014 wiederholte Philipp Gut in der Weltwoche mehrmals seinen Vorwurf: Geschichtsprofessor Philipp Sarasin soll an der eigenen Forschungsstelle an der Universität Zürich seiner Geliebten Svenja Goltermann zu einer Professorenstelle verholfen habe. Beim Berufungsverfahren, das von 2009 bis 2011 dauerte, sei er nicht in den Ausstand getreten. Von «Beziehungskorruption», von «Vetterliwirtschaft» und von einem «extremen Fall von Befangenheit» schreibt Gut. Mit diesen «unwahren Tatsachenbehauptungen» habe sich der stellvertretende Chefredaktor der Wochenpublikation der üblen Nachrede schuldig gemacht, befand die Staatsanwaltschaft.

Gut nennt Quellen nicht

Philipp Gut sagte vor Gericht jedoch, dass es die Pflicht eines Journalisten sei, Vorwürfen nachzugehen. Seine Artikelserie stütze sich auf eine Vielzahl von vertrauenswürdigen Quellen aus dem nahen Umfeld Sarasins. Diese Quellen nannte er vor Gericht aber erwartungsgemäss nicht. Sie fürchteten etwa um ihre Jobs, deshalb seien sie zu schützen, gab Gut an. «Quellenschutz geht über alles, auch über eine mögliche Verurteilung hinaus.» Guts Verteidiger verlangte deshalb einen Freispruch: Sein Mandant habe «nichts falsch gemacht». Er habe nach einer ausgeweiteten Recherche kritisiert, dass an der Universität Zürich bei der Besetzung einer Stelle die Anstandsregeln verletzt worden seien.

Staatsanwalt spricht von erfundener Geschichte

Für den Staatsanwalt gibt es indes keine Hinweise, dass dem so war.Er sprach von einer erfundenen Geschichte.Gut spreche von präzisen Schilderungen seiner Quellen, untermauere seine Behauptungen aber nicht mit Einzelheiten. Der Weltwoche-Autor könne sich gar nicht auf den Quellenschutz berufen, befand der Rechtsanwalt der beiden Professoren, die gemäss eigenen Angaben erst 2013, also lange nach dem Berufungsverfahren, ein Paar wurden. «Man kann nicht den Quellenschutz anrufen, um sich der Verantwortung für die eigenen Publikationen zu entziehen», sagte der Rechtsanwalt. Der Staatsanwalt sagte es ähnlich: Man könne nicht ehrverletzende Aussagen machen und sich hinter nicht genannten Quellen verstecken. Der Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 130 Franken sowie eine Busse von 6000 Franken. Guts Verteidigung verlangt einen Freispruch. Das Gericht wird das Urteil am Freitagnachmittag eröffnen.

Bild: Keystone

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