Presserat: WC-Spanner ausreichend anonymisiert

Der Presserat weist eine Beschwerde gegen 20 Minuten Online und Blick am Abend Online ab. Diese hätten einen auf dem WC fotografierten Voyeur ausreichend anonymisiert.

An der Uni-Basel fotografierte im Januar eine Studentin auf der Damen-Toilette einen Spanner über die Trennwand und übergab das Bild dem Personal der Universität. Die beiden Online-Medien publizierten darauf das Foto und anonymisierten das Gesicht des Mannes mit einem schwarzen Balken über die Augen. Am Tag der Publikation wurde der Mann von einer Leserin erkannt und von der Polizei als Tatverdächtiger festgenommen.

Felix Mätzler, Leiter der Medienschule St. Gallen, reichte darauf hin beim Presserat Beschwerde ein und kritisierte, die Person sei «trotz Balken nicht wirklich anonymisiert» worden. Der Leser werde so ebenfalls zum Voyeur gemacht. Durch die Publikation sei nicht nur die Privatsphäre der Person, sondern somit auch der Artikel 7 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Respektierung der Privatsphäre) verletzt worden.

Der Rechtsdienst von Tamedia antwortete darauf im Namen beider Redaktionen, dass die Anonymisierung ausreichend und die Identifikation einem «beliebigen Leser» nicht möglich gewesen sei. Die Anonymisierungspflicht gehe nicht so weit, dass nicht einmal das nahe Umfeld eine Person erkennen könne. Zudem sei das öffentliche Interesse an der Berichterstattung gross gewesen.

Der Presserat argumentiert in der Erwägung, es könne nie ausgeschlossen werden, dass jemand «mit einem besonders guten Gedächtnis für Gesichts- und Körperdetails, Bekleidung etc. eine Person zufällig und trotz der geforderten Anonymisierung» wiedererkenne – es sei denn, man verwende ein Symbolbild. Eine Identifikation durch eine beliebige Drittperson sei in diesem Fall nicht möglich – die Beschwerde gilt somit als abgewiesen.

Allerdings weist der Presserat auch darauf hin, dass gerade Online-Medien, die vermehrt mit Bildern von sogenannten «Leser-Reportern» arbeiten, bei deren Veröffentlichung die selben berufsethischen Standards zu beachten hätten wie bei allen übrigen Bildern. (hae)
 

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