Zu guter Letzt: Die Augenbinde als Corpus Delicti

Die Menschheit reagiert immer sensibler auf Werbung mit sexistischer Ausrichtung und lässt sich schon lange nicht mehr alles gefallen, was weibliche Kurven, lange Beine – und verbundene Augen hat.

So hat eine Konsumentin bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission Beschwerde eingereicht gegen ein Sujet, das für einen Schokoriegel wirbt. Sie kritisierte, dass die darauf abgebildete Frau, deren Augen mit einer Augenbinde verdeckt sind, «rein dekorative Funktion» habe. Es bestehe kein natürlicher Zusammenhang zwischen der «sexualisiert dargestellten Frau» und dem Schokoriegel, so die sich Beschwerende. Die Beschwerdegegnerin machte derweil geltend, dass es sich bei der Darstellung mit der Augenbinde um ein Key Visual handle, mit welchem Vertrauen in die Produkte visualisiert werden soll. Ausserdem weise die Kampagne ein gleiches Sujet mit einem Mann auf.

Die Lauterkeitskommission hat die Beschwerde abgewiesen. Die Auslegung und Interpretation des fraglichen Sujets durch die Beschwerdeführerin sei nicht naheliegend. Für den «Durchschnittsadressaten» lägen keine Anhaltspunkte in Darstellung und Beschreibung vor, welche das Sujet mit Sexualität in Verbindung brächten.

Ja, die Zeiten ändern sich. Während heute bereits eine Augenbinde (an einer bekleideten Frau, wohlgemerkt) für rote Köpfe sorgen kann, war es im Jahr 1970 noch möglich, einen nackten Jungen mit zweideutigem Slogan abzubilden. (Quelle Bild: Vongestern-Blog). Ob der Fall damals vor der Lauterkeitskommission gelandet ist, entzieht sich leider dem Wissen der Redaktion. Wahrscheinlich eher nicht – und für den «Durchschnittsadressaten» liegen ja hier genau genommen ebenfalls keine Anhaltspunkte vor, welche das Sujet mit Sexualität in Verbindung bringen – hoffentlich.

sinalco_zgl
 

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