Der SRG sollen online Grenzen gesetzt werden
Über die Problematik der SRG-Online-Strategie.
An einer Medienkonferenz forderte der Verband Schweizer Medien letzte Woche eine Einschränkung für SRG-Online-Angebote und -Werbung. Er bezieht sich dabei auf ein Rechtsgutachten von Professor Urs Saxer. Die SRG müsse auf die privaten Medien, insbesondere die Presse, Rücksicht nehmen. Ihre Aktivitäten im Online-Bereich widersprächen der Verfassung und dem Gesetz.
Man akzeptiere, dass die SRG das Internet als einen weiteren Distributionskanal nutze und eindeutig programmbezogene Aktivitäten entfalte, teilte der Verband in einem Communiqué vom Freitag mit. Die SRG dürfe aber auf gar keinen Fall ein neues Medium etablieren und dies mit Werbung alimentieren. Online sei nicht Service public.
Ausgehend vom Gutachten «Möglichkeiten und Grenzen der Online-Angebote der SRG», das Saxer im Auftrag des Verbandes erstellt hat, leitet Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument für den Verband drei Hauptforderungen ab:
Die Werbeeinnahmen seien in den Printmedien in den letzten zwei Jahren um 12 Prozent eingebrochen. Die SRG weise demgegenüber für 2010 eine Werbezunahme von 12 Prozent im Bereich TV und eine Zunahme von 11 Prozent beim Sponsoring aus. Ausserdem habe ihr der Bundesrat ab 2011 zugestanden, die Werbung von 8 auf 15 Prozent auszudehnen, was ebenfalls zu Lasten der Printmedien gehen werde. Eine neue Studie des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich (IPMZ) sage zudem einen weiteren Rückgang für Printprodukte voraus, während für Rundfunkwerbung eine Steigerung prognostiziert wurde. Der SRG müsse die Werbung in Radio und Online weiterhin untersagt bleiben, denn fehlende Werbung verteuere die Preise für die Printprodukte massiv.
Online sei für die Zukunft der privaten Medien absolut zentral. Online sei grundsätzlich Privatwirtschaft, nicht Service public. Der Verkauf von Werbung und Inhalten müsse daher auch online möglich sein. Für private Online-Angebote gebe es aber nur Finanzierungsmöglichkeiten, wenn die SRG nicht gebührenfinanzierte Online-Angebote gratis zur Verfügung stelle. Ein ausgedehntes Online-Angebot der SRG würde die Einführung von Bezahlmodellen für Qualitätsinformationen erschweren, so Albert P. Stäheli, CEO NZZ-Mediengruppe und Mitglied des Präsidiums von Schweizer Medien.
Zuletzt fordert der Verband, dass die Politik den Service public für den Rundfunk endlich klar definiere. Die Konzession müsse entsprechend angepasst werden. Nur mit einer klaren Grenzziehung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunkauftrag einerseits und privatem Medienschaffen andererseits könne nachhaltig Klarheit für beide Seiten geschaffen werden. Marktverzerrende Angebote würden so verhindert.
Die SRG wehrt sich gegen den Vorwurf, ihre Online-Aktivitäten würden der Verfassung und dem Gesetz widersprechen, und verweist in einer Stellungnahme auf Untersuchungen des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom). Sämtliche Studien zeigten, dass die SRG mit ihrem Online-Angebot Gesetz und Konzession einhalte.
