Zürcher Gericht stoppt Weltwoche-Artikel mit illegaler Aufnahme

Das Bezirksgericht Meilen hat der Weltwoche verboten, einen Artikel über eine Zürcher Richterin online stehen zu lassen und abzudrucken. Das Gericht gab einem Antrag der betroffenen Richterin Recht. Der Artikel ist inzwischen gelöscht.

(Screenshot: Weltwoche.ch)

In dem Text ging es um einen Impfgegner, der vor Arbeitsgericht gegen seine angeblich missbräuchliche Kündigung klagte. In einer Verhandlungspause mussten die Parteien den Saal verlassen, nur das Gericht blieb für die Besprechung im Raum.

Der Kläger zeichnete die Besprechung jedoch mit seinem Handy auf, das er liegenliess. Dies ist nach gängiger Rechtssprechung illegal. Auf der Aufnahme sagt die Richterin unter anderem, dass sie glaube, «das Geschwurbel» sei der Grund für die Entlassung gewesen.

Die Weltwoche berichtete daraufhin mit Original-Tönen und angriffig über diese Verhandlung. Nachdem sich das Bezirksgericht Zürich beschwert hatte, entfernte die Weltwoche die Zitate und den Namen der aufgenommenen Richterin.

Wie der Autor des Textes auf der Plattform X schreibt, verfügte das Bezirksgericht Meilen inzwischen aber, dass der Text komplett entfernt werden muss, und zwar per sofort. Die Weltwoche hat ihren Firmensitz in Zollikon, weshalb das Meilemer Gericht zuständig ist.

Das Zürcher Obergericht reichte inzwischen Strafanzeige gegen den Mann ein, der das Gespräch aufzeichnete, wie es dort auf Anfrage hiess. Das Obergericht wurde deshalb tätig, weil die aufgenommene Richterin auch als Zürcher Ersatz-Oberrichterin arbeitet. (SDA)

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