Vielleicht ist die Anzahl der SRG-Gegner grösser, als angenommen

Auch Sozialhilfebezüger müssen Radio- und TV-Gebühren zahlen – in voller Höhe. Spielen sie plötzlich eine relevante Rolle bei der No-Billag-Abstimmung?

billag-budget

Branka Goldstein, Präsidentin der IG Sozialhilfe, warnt in der aktuellen Ausgabe der Schweiz am Wochenende davor, dass Sozialhilfebezüger ins Lager der SRG-Gegner überlaufen könnten. Denn: Sie bezahlen genau soviel wie Millionäre und vermögende Personen, also aktuell 451 Franken pro Jahr und Haushalt. Ein Betrag, der bei einem kleinen Haushaltsbudget natürlich stärker ins Gewicht fällt. «Einige beissen sich an dem Betrag die Zähne aus», so Goldstein.

Sie stört sich besonders daran, dass sich AHV- und IV-Bezüger mit Ergänzungsleistungen von der Billag-Gebühr befreien lassen können, während Sozialhilfebezüger auf dem vollen Betrag sitzenbleiben.

Diese Regelung wird damit erklärt, dass in der Sozialhilfe ein Betrag für den Medienkonsum miteingerechnet ist.

Ginge es nach Goldstein, würde sich die Radio- und TV-Gebühr nach dem Einkommen richten. Eine progressive Lösung wurde zwar von den parlamentarischen Kommissionen bei der Ausarbeitung der RTVG-Revision diskutiert, schlussendlich aber verworfen, da zu komplex. Der Grund: Im Gegensatz zu anderen progressiven Steuern wie der Einkommenssteuer wird die Billag-Gebühr pro Haushalt und nicht pro Person erhoben. Die Kosten für die Einführung und für den Betrieb eines solchen Systems wären wohl nicht zu rechtfertigen.

Andere Lösungen, wie etwa die indirekt progressive Lösung einer Finanzierung via Bundeshaushalt, wurden verworfen, weil man die Unabhängigkeit der Medien in Gefahr sähe, würden diese direkt von der öffentlichen Hand finanziert.

Laut Bfs.admin.ch bezogen 2016 rund 270’000 Personen Sozialhilfe. «Mehr als die Hälfte» davon seien Schweizerinnen und Schweizer. Wie viele davon volljährig und damit stimmberechtigt sind, geht aus den Angaben nicht hervor. Die Zahl dürfte aber in jedem Fall beachtlich sein. Hinzu kommen Haushalte, die keine Sozialhilfe beziehen, aber mit einem tiefen Einkommen auskommen müssen – für sie dürfte die Billag-Gebühr ebenfalls einen mindestens so empfindlichen Einschnitt ins ohnehin knappe Budget darstellen. (hae)

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