UBI verzeichnet Rekordzahl an Beschwerden

Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI erhielt 2024 mit 45 neuen Fällen so viele Beschwerden wie noch nie. In sieben der insgesamt 31 abgeschlossenen Verfahren stellte sie eine Rechtsverletzung fest.

(Illustration: UBI Jahresbericht)

Die UBI verzeichnete im vergangenen Jahr eine Rekordzahl an Beschwerden: 45 neue Verfahren wurden eröffnet, sieben mehr als im Vorjahr. Seit der Schaffung vorgelagerter Ombudsstellen im Jahr 1992 gab es nie so viele Fälle. Insgesamt gingen 992 Beanstandungen bei den acht Ombudsstellen der Schweizer Radio- und Fernsehveranstalter ein, wovon knapp fünf Prozent zu einer Beschwerde an die UBI führten. Die meisten neuen Fälle betrafen Fernsehausstrahlungen (17) sowie die Online-Angebote der SRG (15), darunter redaktionelle Publikationen und die Handhabung von Kommentarspalten.

Gaza, Politik, Verfahren und Corona

Thematisch standen die Beschwerden vor allem im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg, politischen Wahlen und Abstimmungen, Strafverfahren sowie den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Fast alle beanstandeten Beiträge stammten von SRF (30 Fälle), RTS (12) und RSI (2), einzig eine Sendung von Telebasel war betroffen.

In sieben Fällen stellte die UBI eine Rechtsverletzung fest. So missachtete ein SRF-Artikel über einen Schulversuch in Luzern das Sachgerechtigkeitsgebot, weil eine wesentliche Information unerwähnt blieb. Zwei Beschwerden gegen die Nichtfreischaltung von Kommentaren wurden gutgeheissen, da keine rechtlich relevanten Gründe für die Sperrung vorlagen. Bei zwei Wahlberichterstattungen – eine fehlerhafte Einordnung einer Partei und eine unvollständige Repräsentation der Kandidierenden – sah die UBI Verstösse gegen Programmbestimmungen. Auch ein Beitrag von Telebasel über das Kantonsspital Baselland verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot, da die Sichtweise der Angegriffenen nicht ausreichend dargestellt wurde. Zudem wurde ein «Tagesschau»-Beitrag zur Fifa-Affäre als nicht sachgerecht eingestuft.

Buch zum 40-Jahr-Jubiläum

Zum 40-Jahr-Jubiläum veröffentlichte die UBI im Dezember 2024 ein Buch mit Beiträgen zur Entwicklung der Beschwerdeinstanz. Die UBI, die seit 1984 als ausserparlamentarische Kommission des Bundes besteht, prüft Beschwerden zu Radio-, TV- und Onlineinhalten der SRG und beurteilt, ob journalistische Standards und gesetzliche Vorgaben verletzt wurden. Ihre Entscheide können beim Bundesgericht angefochten werden.

UBI Jahresbericht 2024

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