UBI meldet Rekordzahl von Beschwerden
Bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI sind im Jahr 2020 43 neue Beschwerden eingegangen. Die UBI spricht von einem Rekord. Nach ihren Angaben hatte sie vor 30 Jahren das letzte Mal mehr Beschwerden erhalten als im vergangenen Jahr.

Einzig 1991 habe sie 50 Beschwerden erhalten, schrieb die UBI am Dienstag in einer Mitteilung. Allerdings habe es damals noch keine der der UBI vorgelagerten Ombudsstellen gegeben. Diese heute acht Stellen erhielten 20211194 Beanstandungen, im Vorjahr 636. Rund vier Prozent dieser Fälle mündeten in einer Beschwerde an die UBI.
30 der 43 im Jahr 2020 eingegangenen Beschwerden richteten sich gegen TV-Sendungen. In acht Fällen betrafen die Eingaben mehrere Medien des gleichen Veranstalters, nämlich Fernsehen, Radio und/oder Online. Radiobeiträge wurden fünf Mal beanstandet. 37 Beschwerden betrafen die SRG, die sechs übrigen Ausstrahlungen von privaten Veranstaltern.
Eine Beschwerde betraf eine Satiresendung. Bei allen anderen Eingaben ging es um Nachrichten- und Informationssendungen sowie um Dokumentarfilme. In der zweiten Jahreshälfte kritisierten laut der UBI etliche Beschwerdeführerinnen und -führer die Berichterstattung der SRG-Sender über die Pandemie.
36 Beschwerdefälle erledigte die UBI im vergangenen Jahr. In fünf dieser Fälle stellte sie eine Rechtsverletzung fest; 2019 war dies bei drei Fällen so gewesen.
Noch nicht rechtskräftig ist laut UBI der Entscheid zum SRF-Dokumentarfilm über Adam Quadroni. Die SRG habe gegen den UBI-Entscheid Beschwerde vor Bundesgericht erhoben. In der Beurteilung der UBI hatte der Film über den Bündner Whistleblower das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.
Die UBI gibt es seit 1984, sie ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Auf Beschwerde hin muss sie feststellen, ob Inhalte von gesendeten Radio- und Fernsehbeiträgen von Schweizer Veranstaltern sowie das übrige Angebot der SRG Bestimmungen über den Inhalt redaktioneller Publikationen verletzt haben. Entscheide der UBI können vor Bundesgericht angefochten werden. (SDA)
