UBI korrigiert Telebasel: Sachgerechtigkeitsgebot verletzt

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat einer Beschwerde des Kantonsspitals Baselland gegen Telebasel stattgegeben. Die UBI stellte fest, dass ein Nachrichtenbeitrag von Telebasel das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt hat. Weitere Beschwerden gegen SRF und RTS wurden hingegen abgewiesen.

Bild: UBI Jahresbericht 2023

Die UBI hat im Rahmen zweitägiger Beratungen insgesamt 34 Beschlüsse zu Beschwerden gegen Schweizer Radio und Fernsehen SRF, Radio Télévision Suisse RTS und Telebasel gefällt. Der Beitrag von Telebasel, der in der Sendung „punkt 6“ vom 1. Dezember 2023 ausgestrahlt wurde, thematisierte unbegründete Entschädigungszahlungen an die Geschäftsleitung des Kantonsspitals Baselland. Da die Sichtweise der Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt wurde, sah die UBI das Sachgerechtigkeitsgebot als verletzt an und hiess die Beschwerde mit fünf zu drei Stimmen gut.

Andere Beschwerden gegen SRF und RTS wurden abgewiesen. Ein „Tagesschau“-Beitrag vom 5. März 2024 über die 13. AHV-Rente und ein SRF-Online-Artikel zur Individualbesteuerung blieben im Rahmen des Sachgerechtigkeitsgebots. Die UBI lehnte auch eine Beschwerde gegen eine RTS-Reportage über Missbrauchsfälle im Kloster Saint-Maurice einstimmig ab.

Besonders strittig war die Sperrung von Kommentarkonten auf Online-Artikeln von SRF. Während die UBI in mehreren Fällen keine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit sah, gab sie acht Beschwerden und einer Kontosperrung teilweise recht.

Die UBI agiert seit über 40 Jahren als ausserparlamentarische Kommission und wacht darüber, ob Medieninhalte den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ihre Entscheidungen können beim Bundesgericht angefochten werden.

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