Transparenz über BaZ-Besitzverhältnisse gefordert – Presserat heisst Beschwerde gut
Der Presserat hat eine Reihe von Beschwerden gegen die Basler Zeitung Medien gutgeheissen und fordert, dass der Verleger Moritz Suter offenlegen soll, ob er alleiniger Besitzer der Basler Zeitung BaZ ist oder ob im Hintergrund noch weitere Personen das Sagen haben.
In der Regel reichten zwar Angaben über die Beteiligungsstruktur, um abzuschätzen, wer eine Aktiengesellschaft beherrscht. Dies schreibt der Presserat in seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid. Die Bekanntgabe der rechtlichen Eigentumsverhältnisse genüge jedoch nicht, wenn deutliche Indizien darauf hinweisen, dass das rechtliche Eigentum möglicherweise nicht mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten übereinstimme.
Dem Presserat erscheine es, gestützt auf die von den Beschwerdeführer eingereichten Medienrecherchen unklar, ob die Basler Zeitung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise tatsächlich Moritz Suter gehöre, oder ob sie einem oder mehreren unbekannten Dritten gehört, wie der Presserat weiter argumentiert. Deshalb fordert der Rat die Basler Zeitung Medien auf, sich unzweideutig zu erklären, ob und falls ja, welche Drittpersonen und/oder Institutionen den Kauf der Basler Zeitung Medien finanziert und welche Mitsprache-Rechte sie sich dafür ausbedungen haben. Die Forderung nach Offenlegung der direkten und indirekten Beteiligungen an
Medienunternehmen sei mit der Medien- und Wirtschaftsfreiheit vereinbar, so der Presserat weiter. Wenn die Medien es sich zur Aufgabe machten, Transparenz über gesellschaftliche Akteure und wichtige gesellschaftliche Vorgänge herzustellen, dürften sie bei sich selber keinen anderen Massstab anlegen.
Die ersten Beschwerden wurden im Frühjahr 2011 beim Presserat eingereicht. Darin wurde moniert, dass Unklarheit darüber bestehe, ob die Basler Zeitung effektiv dem Basler Unternehmer Moritz Suter gehöre, der die Unternehmensgruppe im November 2010 zu angeblich 100 Prozent übernommen hat. Die mangelnde Information verstosse gegen die im Journalistenkodex verankerte Forderung nach Offenlegung der Besitzverhältnisse, auf die sowohl die Redaktion als auch die Öffentlichkeit Anspruch hätten, wurde in den Beschwerden kritisiert. Darauf hat die Basler Zeitung Medien damals entgegnet, dass sie das Offenlegungspostulat längst erfüllt hätten. Das Unternehmen habe bereits mit der Übernahme durch Moritz Suter am 24. November 2010 habe das Unternehmen bekanntgegeben, dass Moritz Suter Alleinaktionär der BaZ Holding ist. Diese Haltung bekräftigte die BaZ auch am Dienstag in einem Communiqué.
Suter halte sämtliche Aktien der National Zeitung und Basler Nachrichten, heisst es in der BaZ-Mitteilung weiter. Die Basler Zeitung Medien und die Balser Zeitung sowie alle weiteren Unternehmen seien unter ihrem Dach zusammengefasst. Die BaZ habe mit diesen Angaben ihre Besitzverhältnisse im Rahmen dessen offengelegt, was auch andere Schweizer Medienunternehmen bekanntgeben. Eine Bekanntgabe von Finanzierungsverträgen werde von keinem anderen Medienhaus verlangt. Eine solche Forderung würde massiv in die Medien- und Wirtschaftsfreiheit der Schweiz eingreifen.
