Telesuisse: Parlament muss bei RTVG-Revision nachbessern
Für den Verband der Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse bleiben mit der Botschaft des Bundesrates zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes wesentliche Punkte offen. Insbesondere im Bereich der Konzessionierung sieht Telesuisse noch deutlichen Verbesserungsbedarf.
Die Regionalsender stehen in den kommenden Jahren im sich stark wandelnden Medienmarkt vor grossen technischen und inhaltlichen Veränderungen. Sie brauchen deshalb Planungssicherheit, um weiterhin qualitativ hochstehende Regionalprogramme anbieten zu können. Dies schreibt Telesuisse in einem Pressecommuniqué vom Donnerstag. Deshalb schlage man vor, dass die Konzessionen nicht zwingend regelmässig neu ausgeschrieben werden müssen, sondern auch verlängert werden könnten, wenn ein Sender den Leistungsauftrag und die Konzessionsvoraussetzungen erfülle. Im Mindesten müsse bei der Neukonzessionierung die bisherigen Leistungen der Sender mitberücksichtigt werden.
Telesuisse setzt sich ausserdem für eine ausreichende Finanzierung der Regionalfernsehsender ein: Die vom Bundesrat vorgeschlagene Festsetzung der Gebührenanteile auf einen Wert von 3 bis 5 Prozent bringe zwar eine sinnvolle Flexibilisierung, aber im Schnitt keine Erhöhung der Beiträge an die Regionalsender. «Im Vergleich zur SRG werden die Regionalsender damit weiterhin deutlich schlechter gestellt, die Erbringung des regionalen Service Public ist gefährdet», schreibt der Verband. Und fordert eine Festsetzung der Gebührenanteile auf 4 bis 6 Prozent, was eine moderate Erhöhung im Ermessen des Departements ermöglichen würde.
Ebenfalls unbefriedigend ist aus Sicht des Verbandes der Vorschlag, die in den letzten Jahren aufgelaufenen, aber nicht ausbezahlten Gebührenanteile von fast 70 Millionen Franken an die Gebührenzahler zurückzuerstatten. Dieses Geld stehe den privaten Radio- und Fernsehstationen zu und könne sinnvoll investiert werden, beispielsweise in die Ausbildung der Journalisten.
Weiteren vorgeschlagenen Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes steht der Verband positiv gegenüber. So beispielsweise der geplanten Untertitelung der Nachrichtensendungen für Behinderte, sofern wie vorgesehen die Mehraufwände über die Radio- und Fernsehgebühren finanziert werden können. Auch die Vereinfachung des Konzessionierungsverfahrens sei zu begrüssen, wonach eine mögliche Gefährdung der Meinungs- und Angebotsvielfalt nicht mehr vorgängig aufwändig geprüft werden müsse.
Nachdem der Bundesrat mit der vorliegenden Botschaft die Bedürfnisse der Regionalsender weitgehend ausgeklammert habe, so der Verband abschliessend, werde man seine Anliegen nun in den Beratungen des Gesetzesentwurfs in den Kommissionen und Räten einbringen.
