PR-Kampagne von Swiss Home Finance: «Beobachter» wehrt sich erfolgreich am Bundesgericht
Mitarbeiter des Krankenkassenvermittlers Swiss Home Finance setzten Fake-Unterschriften unter Dokumente, wenn Originalunterschriften fehlten. Das belegen ein Video und Aussagen von Ex-Mitarbeitern – und ist jetzt auch vom Bundesgericht abgesegnet.
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Bernard Duzhmani kam im Artikel ausführlich zu Wort. Er betonte unter anderem, dass er keine Unterschriftenfälschungen toleriere und dass er den Vorwurf in aller Deutlichkeit zurückweise, seine Firma mit unlauteren, gar strafrechtlichen Methoden zu führen. «Ich gehe von einer Intrige eines Konkurrenten aus», liess er sich zitieren. Darauf reichte er mit Hilfe der Medienanwältin Rena Zulauf Zivilklage gegen den Beobachter ein. Und scheiterte auf der ganzen Linie – im Mai 2024 vor dem Zürcher Handelsgericht und nun auch vor dem Bundesgericht.
Nach Auffassung der Justiz ist es dem Beobachter bereits mit dem Video gelungen, «den Hauptbeweis dafür zu erbringen, dass im Büro der Klägerin Unterschriften von Kunden und Kundinnen nachgezeichnet werden». Die Aussagen der ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und interne Dokumente bestätigten dies ebenfalls – und seien keine Intrige. Auch Schilderungen von Kunden stützen gemäss den Gerichten den Beobachter-Artikel.
Keines von Duzhmanis Gegenargumenten lassen die Gerichte gelten. Auch nicht die Behauptung, sein Qualitätssicherungssystem verunmögliche Unterschriftenfälschungen. Im Gegenteil hält das Handelsgericht fest, «dass ein internes Kontrollsystem, bei dem ein Mitarbeitender die Qualitätskontrolle durchführt, ohnehin nicht zuverlässig sein kann, wenn die fragwürdigen Geschäftspraktiken hinsichtlich Unterschriften betriebsintern gar nicht verheimlicht werden (müssen), sondern – wie auf dem Video ersichtlich – unverhohlen im Büro stattfanden».
