Schwarzseher und Zahlungsverweigerer: Billag-Anzeigen auf Rekordhoch

Es hapert bei der Zahlungsmoral für die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen: Etliche Nutzer drücken sich vor den Abgaben, wie die SonntagsZeitung gestützt auf bisher unveröffentlichte Zahlen berichtet.

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Auch ohne «No Billag» drücken sich zahlreiche Haushalte vor den Radio- und Fernsehgebühren. Einerseits zeigen die neusten Zahlen der Billag, dass die Gebührenerhebungsstelle 2017 insgesamt 2247 Anzeigen wegen «Verdachts einer Widerhandlung gegen die Meldepflicht» erstattete. Hier geht es um Schwarzseher, die ihre Geräte nicht oder falsch angemeldet haben und von Kontrolleuren erwischt wurden. Diese Zahl ist dreimal so hoch wie noch 2012. Besonders gross ist der Anteil derjenigen Personen, die nur ein Gerät angemeldet haben, aber sowohl Radio, wie auch TV konsumieren. Bevor jemand angezeigt wird, informiert die Billag mehrmals und weist auf die Notwendigkeit hin, beide Medien anzumelden.

Schwarzsehen kann teuer werden: Es drohen Bussen bis 5000 Franken.

Nebst diesem Vergehen gibt es noch eine zweite Gruppe: Die Nicht-Zahler. Sie melden zwar ihre Geräte korrekt an, bezahlen dann aber die Rechnung nicht. Die Billag verschickte 2017 5,2 Millionen Rechnungen – und insgesamt eine Million Mahnungen, welche einen Betrag von 335 Millionen Franken einforderten. 10 Prozent aller verschickten Rechnungen werden nicht auf Anhieb beglichen.

Auch die Anzahl der verschickten Mahnungen ist im Verhältnis wesentlich höher als in der Vergangenheit. 2010 verschickte die Billag noch 12 Millionen Rechnungen (da sie vierteljährlich versendet wurden) – die Zahl der Mahnungen war aber gleich hoch wie 2017, nämlich eine Million.

In 61’000 Fällen nützten 2017 die Mahnungen nichts, worauf die Billag eine Betreibung einleitete.

Wer der Billag noch Geld schuldet und hofft, die Forderung werde sich nach einem allfälligen Ja zur No-Billag-Initiative erübrigen, hofft vergeblich: Ein Teil der Billag würde es nämlich auch 2019 noch geben, um im Auftrag des Bundes die offenen Forderungen einzutreiben. Sollten danach immer noch Beträge geschuldet werden, werden die Fälle dem Bakom übergeben. (hae)

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