Schawinski-Beschwerde abgelehnt
Radio Grischa von Verleger Hanspeter Lebrument darf von seiner Konzession während des laufenden Verfahrens vor Bundesverwaltungsgericht Gebrauch machen. Die Richter in St. Gallen haben der Beschwerde von Roger Schawinski die aufschiebende Wirkung entzogen.
Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hatte Radio Grischa im vergangenen März die definitive Konzession für die Region Südostschweiz bis Ende 2019 erteilt. Das UVEK war zum Schluss gekommen, dass die Südostschweiz Mediengruppe zwar den Markt dominiere, diese Position aber nicht missbrauche. Schawinski und seine Partner von Radio Südost in Gründung gelangten dagegen ans Bundesverwaltungsgericht.
Lebrument ersuchte in der Folge darum, der Beschwerde seiner Konkurrenten die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Das Gericht hat dieses Gesuch in den Hauptpunkten nun gutgeheissen. Gemäss dem Zwischenentscheid hätte die aufschiebende Wirkung zur Folge, dass im Kanton Glarus und im bündnerischen Misox weder Radio Grischa noch ein anderes Lokalradioprogramm verbreitet würde. Es bestehe ein gewichtiges öffentliches Interesse daran, dass dieser Fall nicht eintrete. Angesichts des bereits mehrere Jahre dauernden Verfahrens habe sich mittlerweile auch eine zeitliche Dringlichkeit ergeben, den Konzessionsauftrag umzusetzen. Damit sei ein Grund für den Entzug der aufschiebenden Wirkung gegeben. (Zwischenverfügung vom 16. September 2013 im Verfahren A-2252/2013)
(SDA)