Relevante Funktionen von Kolumnisten nennen

Genügt es bei bekannten Kolumnisten, einmalig – bei der Einführung einer Kolumne – auf die gesellschaftlichen Funktionen des Autors hinzuweisen? Der Presserat empfiehlt, die Funktion(en) jedes Mal zu nennen, auch wenn dies nicht in jedem Fall notwendig sei.

Zwingend ist die Nennung der Funktion dann, wenn sie für das Verständnis des konkreten Textes relevant ist, wie der Presserat in einer Mitteilung vom Dienstag schreibt. 

Die Gesellschaft Schweiz-Israel beanstandete, Nationalrat Daniel Vischer habe sich in seiner Kolumne in der Basler Zeitung mehrfach zum Nahostkonflikt geäussert, ohne seine Funktion als Präsident der Gesellschaft Schweiz-Palästina offenzulegen. Der Presserat kommt nun zum Schluss, die Nennung der Funktion sei zwingend, weil sie nicht allgemein bekannt und für das Verständnis des beanstandeten Texts relevant sei.

Daraus ist aber nicht abzuleiten, dass Redaktionen bei jedem externen Text verpflichtet sind, mit unverhältnismässigem Aufwand nach möglichen Überschneidungen zwischen dem Thema einer Kolumne und einer Funktion des Autors zu forschen. Vorliegend hatte die Gesellschaft Schweiz-Israel die Basler Zeitung aber im Vorfeld der Publikation der beanstandeten Kolumne mehrfach auf Vischers Funktion als Präsident der Gesellschaft Schweiz-Palästina hingewiesen.
 
Teaserbild: Daniel-vischer.ch

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