Presserat: Zufällig mitgehörte Gespräche
Dürfen Zeitungen private Gespräche verwerten, die von ihren eigenen Journalisten oder von Dritten zufällig mitgehört werden? Nur eingeschränkt, sagt der Presserat.
Medien dürfen nicht alles, was Journalisten im öffentlichen Raum mitbekommen, medial auswerten, wie der Presserat am Dienstag mitteilt. Handelt es sich aber um öffentliche Personen und ist der Gesprächsinhalt von öffentlicher Relevanz, ist die Publikation zulässig.
Aufgeschnappte Informationen für die Klatschspalten
Am 6. Mai 2012 berichtete Der Sonntag in der Spalte «Newsroom» über ein Gespräch zwischen Filippo Leutenegger und Christoph Blocher, das in einem Intercity-Zug zwischen Zürich und Bern stattgefunden hatte. Der vollbesetzte Zug habe die beiden Politiker nicht davon abgehalten, sich «vernehmlich» über die Basler Zeitung zu unterhalten. «Ein Thurgauer Journalist, der in der Nähe sass, wurde zum Zwangshörer», schrieb Der Sonntag.
Unter die Rubrik «Aufgeschnappt» fällt auch eine Kurzmeldung, die die Solothurner Zeitung am 19. Mai 2012 veröffentlichte. Dabei ging es um die Zeitschrift Schweizer Soldat, die die Secondos in der Armee gelobt und sie als «tüchtige Kader» bezeichnet hatte. Die Solothurner Zeitung schrieb: «So weit ein schöner Artikel», sagte ein VBS-Sprecher von Ueli Maurers Verteidigungsdepartement (VBS) gestern im Zug zu seinem Sitznachbarn. Nur behaupte der Autor, der Anteil abgewiesener Secondos beim Sicherheitscheck für Rekruten sei laut «ersten Erhebungen» auffällig hoch; vielen werde keine Waffe anvertraut. Noch mehr ärgerte sich der VBS-Angestellte darüber, dass der Artikel einen AZ-Journalisten auf das Thema aufmerksam machte. Aufgrund von dessen Recherche habe der Autor ein Geständnis ablegen müssen: Eine Erhebung zu abgewiesenen Secondos existiere gar nicht.» (Zusammenfassung: SDA)
Keine unlauteren Methoden
Sowohl Der Sonntag wie die Solothurner Zeitung benutzten Informationen, die in einem Zugabteil aufgeschnappt wurden, um ihre Polit-Klatschspalten zu füllen. Sie haben aber laut Presserat keine unlauteren Methoden benutzt, denn wer in einem Zug mit anderen Passagieren zufällig Gespräche anhöre, betreibe weder verdeckte Recherchen noch müsse er sich als Journalist vorstellen. Zudem sei es in den Gesprächen nicht um reine Privatangelegenheiten, sondern um für die Öffentlichkeit relevante Inhalte gegangen, so der Presserat.
Hintergrundinformationen zu diesem Fall können im PDF-Format heruntergeladen werden.
Teaserbild: Keystone
