Presserat: Rüge wegen Namensnennung von Toten

Der Presserat hat eine Beschwerde des Tessiner Journalistenverbands gegen das Tessiner Radio- und Fernsehen RSI sowie die Sonntagszeitung Il Caffè gutgeheissen. In der Berichterstattung über ein tödliches Beziehungsdrama sei die Privatsphäre nicht respektiert worden.

Sowohl die TV-Nachrichtensendung «Il Quotidiano» der RSI als auch Il Caffè machten im Februar 2012 Namen und Foto eines Paares aus Lugano öffentlich, das tot in seiner Wohnung entdeckt wurde. Die Polizei sprach damals von einem Beziehungsdrama. Der Mann soll erst die Frau und dann sich selbst getötet haben. Zeitung und Nachrichtensendung hätten gegen Punkt 7 der Pflichten von Journalistinnen und Journalisten verstossen, schreibt der Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Es habe kein öffentliches Interesse an einer namentlichen und bildlichen Identifizierung der Toten bestanden.

Zudem habe keine Einverständniserklärung der Angehörigen vorgelegen. Die Privatsphäre hätte dahingehend respektiert werden müssen, dass eine Wiedererkennung der Personen für Aussenstehende nicht möglich gewesen wäre. Der Presserat kritisierte in seiner Stellungnahme die bei Tessiner Medien übliche Praxis, bei schweren Verbrechen immer die Namen der involvierten Personen zu nennen. Bereits in mehreren Fällen in der Vergangenheit sei dieses Vorgehen angeprangert worden. (SDA)
 

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