Ombudsstelle rügt «Tagesschau» wegen Bericht zu Fifa-Affäre

Die SRG-Ombudsstelle hat eine Beschwerde gegen einen Bericht der SRF-«Tagesschau» über die Fifa-Affäre gutgeheissen. Dabei ginge es um die Auswahl der Experten und ihre Vorwürfe gegen die Schweizer Justiz in Zusammenhang mit der Einstellung der Ermittlungen über angebliche Geheimtreffen zwischen Ex-Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino.

(Symbolbild: Unsplash.com)

In der Sendung hatten zwei Experten, der ehemalige Basler Staatsanwalt Markus Mohler und Thomas Kistner, der deutsche Journalist für Sportpolitik der Süddeutschen Zeitung, den Entscheid der Schweizer Justiz kritisiert.

Wie die Ombudsstelle am Mittwochabend mitteilte, hatte Kistner unter anderem gesagt, die Schweizer Justiz wirke «äusserst fragwürdig». Immer wieder werde eine Art «fürsorglicher Funktionärsschutz praktiziert». Als dritte Person sei nur Infantino zu Wort gekommen.

Gegen den Beitrag hatten die für die Einstellung zuständigen ausserordentlichen Bundesanwälte Beschwerde eingereicht. Ihrer Ansicht nach ging es nicht an, dass ein Journalist aus dem Ausland die schweizerischen Behörden kritisiere, diese Kritik unwidersprochen bleibe und die Beanstandeten nicht damit konfrontiert würden.

Die «Tagesschau» verteidigte ihren Bericht und die Auswahl der Experten. Es handle sich um einen Strafrechtsexperten und einen weltweit renommierten Journalisten für Sportpolitik. Ausserdem seien die Aussagen klar als subjektiv erkennbar gewesen und nicht gegen die Staatsanwälte, sondern die Schweizer Justiz im Allgemeinen gerichtet gewesen.

Keine Gegenposition

Doch die Ombudsstelle sieht das anders und gab der Beschwerde recht. Der Beitrag hinterlasse beim Publikum den Eindruck von «Vetternwirtschaft», dadurch dass die Einstellung des Verfahrens «eigenartig» genannt und von «Intransparenz» und «Heimlichkeit» gesprochen worden sei.

Den ehemaligen Beschuldigten als Gegenposition zu Worte zu kommen lassen, genüge nicht. Es hätten andere Experten beigezogen werden müsse, um dem Gesamteindruck der «Begünstigung» zu widersprechen. Die «Tagesschau» habe deshalb mit dem Beitrag das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. (SDA)

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