Umstellung auf DABplus: Bundesrat gibt zusätzliche Mittel frei
Alle Radioanbieter, die Programme schon vor der Ende 2024 geplanten Abschaltung der analogen UKW-Sender über den digitalen Nachfolger DABplus verbreiten, erhalten 2023 und 2024 vom Bund Fördergeld. Der Bundesrat hat zusätzliche Gelder freigegeben.
In den Genuss von Fördermitteln kommen neu wieder alle Radios, sowohl die konzessionierten mit und ohne Anrecht auf einen Anteil der Empfangsgebühr als auch die gemeldeten Programme. Das entschied der Bundesrat am 7. September, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) am Donnerstag meldete.
Die Förderbeiträge für digitale Verbreitung sinken allerdings nach und nach. Von 2016 bis 2019 steuerte das Bakom einen Beitrag von 80 Prozent an die Kosten der digitalen Verbreitung bei. Ab 2020 senkte es die Beiträge, und 2021 erneut.
2022 erhielten DABplus-Programme ohne Anrecht auf Empfangsgebühr mangels Geldmitteln keine Förderbeiträge mehr. Anbieter mit Anrecht auf Geld aus der Empfangsgebühr dagegen erhielten noch 40 Prozent ihrer Kosten für digitale Verbreitung. 2023 erhalten sie 30 Prozent und 2024 noch 20 Prozent dieser Kosten.
Weil die Radios nach wie vor unter den Folgen der Pandemie litten, habe der Bundesrat nun aber erneut Mittel für die Umstellung auf DABplus freigegeben, schrieb das Bakom. 2023 und 2024 bezahlt der Bund deshalb auch wieder Fördergeld von 30 Prozent an Privatradios ohne Anrecht auf Gebührenanteil.
2023 erhalten sie 30 Prozent der Verbreitungskosten und 2024 dürften es gemäss vorläufiger Schätzung noch 20 Prozent sein. Das sei aber eine Angabe ohne Gewähr, hielt das Bakom fest. Beitragsgesuche für 2023 sollen voraussichtlich ab Dezember eingereicht werden können.
Ende 2024 wird die Anschubfinanzierung für die Verbreitung über DABplus definitiv auslaufen. Die Radiobranche entschied Ende August 2021, die Verbreitung ihrer Programme über UKW-Frequenzen am letzten Tag des Jahres 2024 einzustellen. Gleichzeitig endet die Geltungsdauer der UKW-Funkkonzessionen. (sda.)