Medienschaffende wehren sich gegen Aufweichung des Quellenschutzes
Syndicom lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab, den Quellenschutz von Medienschaffenden abzuschwächen. Die angestrebte Gesetzesänderung würde dem Nachrichtendienst erlauben, Journalist:innen als Drittpersonen zu überwachen. Die Vorlage bedrohe die Pressefreiheit und den Quellenschutz massiv.
Mit der Revision des Nachrichtendienstgesetzes wird vorgeschlagen, dass Journalist:innen als Drittpersonen zukünftig abgehört und elektronisch überwacht werden dürfen.
Die Gewerkschaft Medien und Kommunikation Syndicom lässt dazu verlauten: «Die Vorlage ist ein weiterer schwerwiegender Angriff auf die Pressefreiheit, nachdem das Parlament bereits durchwinkte, dass superprovisorische Verfügungen gegen Medien vereinfacht werden und das Bankengesetz weiterhin die Bearbeitung von Whistleblower-Daten durch Schweizer Journalist:innen faktisch verbietet.»
Der Schutz der Pressefreiheit ermögliche erst die Demokratie. Dass der Nachrichtendienst Journalist:innen als Drittpersonen überwachen dürfe, so Syndicom weiter, sei deshalb höchst problematisch. Die vorgeschlagene Regelung gehe viel zu weit. Faktisch bedeute sie die sukzessive Aufhebung des Quellenschutzes und schwäche die Rolle von Journalist:innen, indem sie ihren Zugang zu Quellen erschwere.
syndicom fordert den Bundesrat auf, den Quellenschutz nicht anzutasten. Deshalb beteiligt sich syndicom gemeinsam mit vielen anderen Organisationen der Medienbranche an der Vernehmlassung zum Nachrichtendienstgesetz. Mit der klaren Botschaft ist klar: Der Quellenschutz muss gewahrt bleiben.