Bundesrat für faire SRG-Auftragsvergabe – Gesetz soll unabhängige Produzenten stärken

Der Bundesrat befürwortet die geplante gesetzliche Verankerung einer fairen Zusammenarbeit zwischen der SRG und der unabhängigen audiovisuellen Produktionsbranche. Damit soll die Vergabe von Aufträgen künftig klarer geregelt und die Rechtssicherheit für Produzentinnen und Produzenten erhöht werden.

Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Kurt Fluri (FDP, SO) zielt darauf ab, die Beteiligung unabhängiger Produktionsfirmen am audiovisuellen Markt zu stärken. Konkret soll das Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) so ergänzt werden, dass die SRG verpflichtet wird, bei der Vergabe von Produktionsaufträgen bestimmte Mindestanteile an unabhängige Anbieter zu berücksichtigen, wie der Bundesrat heute offiziell online bekanntgab.

Bereits heute ist die SRG in ihrer Konzession dazu angehalten, mit der unabhängigen Branche zusammenzuarbeiten und einen «angemessenen Anteil» von Aufträgen zu vergeben. Die aktuelle Vereinbarung zwischen SRG und der audiovisuellen Industrie stammt aus dem Jahr 2022 und gilt bis Ende 2026. Neu sollen diese Grundsätze auf Gesetzesstufe verankert werden – mit der Möglichkeit, konkrete Vergabequoten direkt in der Konzession festzuschreiben.

Der Bundesrat sieht darin einen wichtigen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit und Transparenz: «Die Vorlage stärkt eine Branche, die für hochwertige audiovisuelle Produktionen in der Schweiz zentral ist», heisst es in der Stellungnahme. Zugleich fügt sich die Anpassung in die bereits eingeschlagene Strategie ein, der SRG im Unterhaltungs- und Sportbereich Grenzen zu setzen und privaten Anbietern mehr Spielraum zu lassen.

Eine Ausweitung der Regelung – etwa auf wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder programmliche Verpflichtungen – lehnt der Bundesrat jedoch ab. Er unterstützt die Fassung der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) und beantragt dem Parlament, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.

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